
Ehren und Verhaltenskodex
Mit freundlicher Genehmigung des Erich Schmidt Verlages GmbH & Co.,
zuerst veröffentlicht in: ZIR Zeitschrift Interne Revision, 33. Jahrgang, Heft 4, 1998, S 212-214.
Unser Ehren- und Verhaltenskodex
Präambel
Grundlage für den Erfolg unserer Bank ist die gute Beziehung zu unseren Geschäftspartnern - eine Beziehung, die von Loyalität, Diskretion, Vertrauen und Fairneß geprägt ist. Die Integrität und das Image unserer Bank liegen in unseren Händen.
Wir Mitarbeiter erbringen Dienstleistungen kompetent und zuverlässig für den Kunden, der im Mittelpunkt unserer geschäftlichen Aktivitäten steht. Hierbei handeln wir bei allen Entscheidungen nach den geltenden Gesetzen und maßgebenden externen und betriebsinternen Bestimmungen.
Die Einhaltung des vorliegenden Verhaltenskodexes ist damit nicht nur Managementaufgabe, sondern ein von allen zu tragendes Unternehmensziel.
Allgemeine Grundsätze/Interessenkonflikte
Unser Verhalten ist nach dem Grundsatz "Kundeninteresse vor Bankinteresse und Bankinteresse vor Eigeninteresse" auszurichten. Dies bedeutet für uns, daß das Eigeninteresse - materiell wie immateriell - grundsätzlich hinter das Bankinteresse bzw. das Kundeninteresse zurücktritt.
Für die hieraus resultierenden potentiellen Interessenkonflikte, die auch bei Einbindung von Familienangehörigen und sonstigen Dritten vorliegen können, gilt:
Offene Kommunikation bei Interessenkonflikten schützt den Geschäftspartner, die Bank und uns Mitarbeiter und ist geeignet, beim Geber wie beim Nehmer, den Verdacht oder den Anschein der Unredlichkeit und Inkorrektheit zu vermeiden.
Deshalb werden wir auch in Zweifelsfällen unseren Vorgesetzten informieren und seine Entscheidung einholen.
Verhaltensregeln
Geschenke, sonstige geldwerte und immaterielle Vorteile
Je nach Stellung der Beteiligten können wir, die Bank oder auch Dritte sowohl Geber als auch Nehmer geldwerter Vorteile sein. Unter Vorteil ist jede direkte oder verdeckte - materielle und immaterielle - Leistung zu verstehen, auf die kein Anspruch besteht.
Wir verpflichten uns daher, weder in eigenem Namen noch für Dritte Vergünstigungen in Form von Geld- oder Sachzuwendungen und Dienstleistungen von Personen oder Unternehmen, mit denen die Bank geschäftliche Beziehungen unterhält, anzunehmen. Ausgenommen sind geringwertige Aufmerksamkeiten in Form von Anstands- und Werbegeschenken.
Alle annehmbaren geldwerten und immateriellen Vorteile müssen sich in einem Rahmen bewegen, daß diese vom Empfänger nicht verheimlicht werden müssen und ihn nicht in eine verpflichtende Abhängigkeit drängen. Auf jeden Fall muß unsere Entscheidungsfreiheit in der Durchführung dienstlicher Aufgaben gewahrt bleiben.
Nebentätigkeiten, Mandate und Kapitalbeteiligungen
Nebentätigkeit ist jede Tätigkeit, in der wir außerhalb unseres Arbeitsverhältnisses mit der Bank unsere Arbeitskraft entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Unter Nebentätigkeiten verstehen wir auch Mandate, freie Mitarbeit, selbständige, ehrenamtliche oder im Rahmen eines Werkvertrags ausgeübte Tätigkeiten. Nebentätigkeiten sind nur dann erlaubt, wenn dadurch nicht die Arbeitskraft eingeschränkt bzw. die Leistungsfähigkeit gemindert wird oder kein Interessenkonflikt damit verbunden ist. Bei Aufnahme von Mandaten und entgeltlichen Nebentätigkeiten holen wir die vorherige Zustimmung der Bank ein.
Ein Interessenkonflikt liegt auf jeden Fall vor, wenn wir in Geschäftsfeldern tätig werden, die zu den Aktivitäten der Bank gehören oder wenn wir gewerbliche Tätigkeiten zusammen mit Geschäftspartnern oder anderen Mitarbeitern betreiben.
Wir können auch dann in Interessenkonflikte geraten, wenn wir Kapitalbeteiligungen eingehen. In diesem Fall zeigen wir die Beteiligung schriftlich an.
Insiderkenntnisse
Informationen, die wir im Rahmen unserer dienstlichen Tätigkeit erhalten, dürfen wir weder für eigene Zwecke noch im Interesse Dritter nutzen.
Betriebsgeheimnisse werden wir weder verraten noch vermarkten.
Beauftragung von Geschäftspartnern für private Zwecke
Wir nehmen Abstand von einer Beauftragung von Geschäftspartnern für private Zwecke, wenn
dadurch Interessenkonflikte entstehen.
Trennung von Geschäfts- und Privatbereich
Private und geschäftliche Handlungen werden wir stets und strikt trennen. In Fällen, bei denen
sich Geschäftliches und Privates so vermischt, daß eine genaue Trennung schwierig ist, wickeln
wir diese nach dem Grundsatz „Bankinteresse vor Eigeninteresse“ ab.
Nutzung von Bankeigentum
Wir nutzen weder die Einrichtungen noch die Sach- und Geldmittel der Bank oder der Bankkunden
für private Zwecke - auch nicht für Dritte.
Im Sinne dieser Verhaltensregeln wollen wir alle Vorbild sein.
Anerkenntnis:
Ich habe mir den obigen Text genau durchgelesen und kann mich mit allen Punkten
identifizieren, eventuelle Unklarheiten habe ich mit meinem Vorgesetzten besprochen.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich vorliegenden Verhaltenskodex verbindlich an.
Mir ist bekannt, daß jede Zuwiderhandlung auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur
außerordentlichen Kündigung haben kann.
Die gültigen Gesetze sowie die externen und betriebsinternen Bestimmungen bleiben hiervon
unberührt.
Datum
Unterschrift
