QA-Leitfaden
QAR Leitfaden überarbeitete Fassung Herbst 2007
(pdf-Datei 128 KB)
Nachweis über berufliche Praxis
(pdf-Datei 104 KB)
Nachweis über Führungserfahrung
(pdf-Datei 108 KB)
Berufsgrundlagen
Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.
Die Interne Revision erfüllt ihre Aufgaben unter unterschiedlichen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Unternehmen, deren Geschäftszweck, Größe und Struktur differieren. Die entsprechenden Tätigkeiten können von Mitarbeitern des Unternehmens oder externen Stellen durchgeführt werden. Diese Unterschiede können die Tätigkeit der Internen Revision in ihrem jeweiligen Umfeld beeinflussen. Interne Revisoren müssen jedoch die Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision einhalten, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Informationen zum Quality Assessment
Das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) stellt ein weiteres Instrument zur Verbesserung der Qualität einer internen Revisionsfunktion zur Verfügung.
Der „Leitfaden zur Durchführung eines Quality Assessments“ beschreibt Prozess und Anforderungen für die Durchführung einer Qualitätsbeurteilung durch Dritte. Bekanntlich verlangen die IIA-Standards (hier insbesondere 1300 und 1312) u. a. seit 2002 mindestens alle fünf Jahre die Durchführung eines Quality Assessments. Der nun vorliegende Leitfaden ist speziell auf den deutschsprachigen Raum zugeschnitten und wurde vom IIA anerkannt. Ein danach durchgeführtes Quality Assessment eignet sich gut zur Dokumentation der Wirksamkeit und Qualität einer Revisionseinheit gegenüber internen (z.B. Unternehmensleitung, Aufsichtsrat) und externen Institutionen (z.B. Wirtschaftsprüfer). Darüber hinaus werden im Abschlussbericht wertvolle Verbesserungshinweise gegeben.
Der Leitfaden ist eine Ergänzung zum DIIR-Standard Nr. 3 („Qualitätsmanagement“) und hier abrufbar. Er beinhaltet eine Beschreibung, wie Assessments durchzuführen sind und Anforderungen, die an eine interne Revisionsfunktion gestellt werden in Bezug auf Organisation, Tätigkeitsfelder, Budget, Prozesse und Personal.
Das Quality Assessment (QA) kann durch Dritte durchgeführt werden oder auch als Selbst-Assessment mit unabhängiger Validierung.
Die Auswahl der Mitarbeiter zur Durchführung eines QA erfolgt nach fachlichen und persönlichen Qualifikationen (z.B. Führungskompetenz, IT-Kenntnisse, CIA-Examen).
Spezifische Anforderungen an Prüfer sind:
- Unabhängigkeit von der zu prüfenden Organisation
- Mindestens 3 Jahre Praxisnachweis
- Aktive Tätigkeit im o. g. Umfeld
- Die Qualifizierung zur Prüfung erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme an einer vom IIR durchgeführten Trainingsveranstaltung mit anschließender Registrierung durch das DIIR.
Während der zweitägigen Seminare werden die zukünftigen Prüfer anhand des deutschen Leitfadens von Trainern geschult, welche die QA-Akkreditierung beim IIA erworben haben.
Dabei wird der gesamte Assessment-Ablauf von der vorbereitenden Planung über die Durchführung bis zur zusammenfassenden Schlussbemerkung und Bewertung vermittelt.
Die erfolgreichen Teilnehmer der Schulung werden in ein vom Deutschen Institut für Interne Revision e.V. geführtes Register eingetragen und sind aus Sicht des DIIR qualifiziert, QAs durchzuführen.
Darüber hinaus können sie in der Arbeitsgruppe „QA-Erfahrungsaustausch“ mitwirken, die zweimal im Jahr tagt und von Mitgliedern der Projektgruppe „QA“ geleitet wird.
Die mindestens einmal jährliche Teilnahme an der Arbeitsgruppe ist Voraussetzung, um weiter im Register geführt zu werden. Die Schulungsteilnahme und insbesondere der Eintrag in das Register dokumentieren einen Eignungsnachweis der Prüfer gegenüber Dritten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das DIIR aus rechtlichen Gründen QAs nicht selbst durchführen darf und auch keine Haftung für die Qualität der Arbeit der Prüfer übernimmt, auch wenn sie registriert sind. Ebenso ist das Institut in keiner Weise in die finanziellen Vereinbarungen zwischen dem Prüfer und dem geprüften Unternehmen involviert.
Wir freuen uns, wenn Sie den neuen Leitfaden nutzen und er Sie dabei unterstützt, die Qualität der Internen Revisionstätigkeit zu bestimmen und zu fördern.
Der Vorstand
