Prüfungsordnung für die Prüfung zum Internen Revisor DIIR

1. Ziel der Prüfung

Bei dem Examen zum Internen Revisor DIIR sollen die Kandidaten den Nachweis erbringen, dass sie Revisions- und Kontrolltechniken in Theorie und Praxis beherrschen sowie über Urteilsvermögen in unterschiedlichen Prüfungssituationen verfügen.

Das Ablegen dieses deutschsprachigen Examens, das vom Deutschen Institut für Interne Revision e.V. durchgeführt wird, setzt einen einheitlichen Nachweis theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Bereich der Internen Revision voraus, welches auf dem Internationalen Regelwerk der beruflichen Praxis (IPPF) und den Veröffentlichungen des DIIR (z. B. den DIIR-Revisionsstandards) basiert. Die Kandidaten erwerben in Ergänzung zu ihren praktischen Kenntnissen den Nachweis über revisionsspezifisches, theoretisches Wissen, das sie in der Prüfung unter Beweis stellen. Das bestandene Examen ist Grundlage für die persönliche und karrieremäßige Weiterentwicklung innerhalb und außerhalb der Internen Revision.


2. Zertifizierungsvoraussetzungen

2.1 Prüfungszulassung


Die Zulassung zur Prüfung zum Internen Revisor DIIR setzt voraus, dass der Bewerber ein sechs-semestriges Hochschulstudium (z. B. Universität, Fachhochschule, Duale Hochschule, Berufsakademie) absolviert oder erfolgreich abgeschlossen hat oder einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann) absolviert hat und danach hauptberuflich aktiv in einem revisionsbezogenen Bereich arbeitet oder vergleichbare Kenntnisse nachweisen kann.

Die Prüfung zum Internen Revisor DIIR kann von Studierenden vor der praktischen Berufstätigkeit abgelegt werden. Um die Zertifizierung zu erhalten, müssen diese Prüfungsteilnehmer nach bestandender Prüfung den Nachweis der aktiven Berufstätigkeit in der Internen Revision (s. hierzu 2.2) und den erfolgreichen Studienabschluss nachreichen. Über die Zulassung entscheidet in diesen Fällen der Zulassungsausschuss. Der Zulassungsausschuss entscheidet ferner in Fällen, bei denen vergleichbare Kenntnisse oder Erfahrungen anerkannt werden sollen. Hier kommen z.B. fünf Jahre Berufserfahrung in Betracht, von denen wiederum mindestens drei Jahre praktische Kenntnisse in der Internen Revision nachgewiesen werden müssen.


2.2 Praxisnachweise

Die Verleihung des Zertifikats setzt voraus, dass der Bewerber eine für die Ausübung des Berufes genügende praktische Ausbildung (Prüfungstätigkeit) erhalten hat. Grundsätzlich ist bei Akademikern mindestens ein Jahr aktiver Berufstätigkeit in der Internen Revision Voraussetzung. Bei nicht-akademischen Abschlüssen sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (davon ein Jahr in der Internen Revision) nachzuweisen.

Daneben kommen auch vergleichbare Tätigkeiten in Betracht; als vergleichbare Tätigkeiten werden beispielsweise anerkannt: Controlling, Compliance, Qualitätssicherung und Wirtschaftsprüfung. Das Examen kann auch vor der Erfüllung der nachzuweisenden Berufspraxis abgelegt werden. Die Zertifizierung kann aber erst nach dem vollständigen Prüfungstätigkeitsnachweis erfolgen.

Eine Anrechnung des Grundwehrdienstes, von Praktika oder einer Berufsausbildung als Praxisnachweis erfolgt nicht. Die konkrete Prüfungstätigkeit ist dem Zulassungsausschuss mit entsprechenden Unterlagen (in der Regel Bestätigung des Arbeitgebers) nachzuweisen.


2.3 Zulassungsausschuss

Über die endgültige Zulassung entscheidet ein Zulassungsausschuss des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e.V.

Die Zulassung zur Prüfung ist zu versagen, wenn die Nachweise über Ausbildung oder praktische Tätigkeit unzureichend sind oder wenn der Bewerber sich ethisch unehrenhaft verhalten hat und somit den Berufspflichten des Internen Revisors nicht genügt.

Mit Anmeldung zum Examen unterwirft sich der Kandidat gleichzeitig dem Code of Ethics des Berufsstandes. 

2.4. Zusammenfassung der Anforderungen zu Prüfungszulassung und praktischer Berufserfahrung

Zulassung Abschluss/laufende Ausbildung Berufserfahrung
Akademiker z. B. Universität, Fachhochschule, Duale Hochschule, Berufsakademie - Zulassung auch bei laufendem Studium Ein Jahr in der Internen Revision oder revisionsnahem Bereich
Nicht-Akademiker z. B. Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau - keine Zulassung bei noch laufender Ausbildung - Vergleichbare Kenntnisse Zwei Jahre Berufspraxis, davon ein Jahr in der Internen Revision z. B. fünf Jahre Berufserfahrung, davon mindestens drei Jahre praktische Kenntnisse in der Internen Revision; Zulassungsausschuss des DIIR entscheidet

3. Prüfung zum Internen Revisor DIIR

Das Examen zum Internen RevisorDIIR ist in vier Teilbereiche gegliedert:

Teil 1
Aufgaben, Verantwortlichkeit und Befugnisse der Internen Revision (Standards und Normen)

Teil 2
Leitung einer Internen Revision und Prüfungsdurchführung (Standards und Normen)

Teil 3
Spezielle Prüffelder und -techniken (bspw. IT, Fraud und Analytik)

Teil 4
Managementstrategien / Unternehmenssteuerung

Weitere optionale und fachrichtungsbezogene Module werden vom DIIR sukzessive angeboten. Diese vertiefen die jeweilige Fachrichtung; der Titel „Interner Revisor DIIR“ wird dann mit der jeweiligen Fachrichtung ergänzt („Interner Revisor DIIR/Fachrichtung“).

Die relevanten Teile werden an zwei aufeinander folgenden Prüfungstagen abgelegt:

Teil 1 und 2:
erster Prüfungstag

Teil 3 und 4:
zweiter Prüfungstag

Die Prüfungszeit für jeden Prüfungsteil umfasst 150 Minuten.

Jeder Prüfungsteil wird unabhängig vom Ergebnis der anderen gewertet. Alle vier Teile müssen bestanden werden. Die Prüfung kann auch je Teil zu unterschiedlichen Terminen abgelegt werden. Innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren hat der Kandidat alle Teile der Prüfung zu bestehen. Bei einer Nichteinhaltung dieser Zwei-Jahres-Frist verfällt die Zulassung, und die bereits bestandenen Prüfungsteile müssen nochmals abgelegt werden.
Jeder Teil besteht aus 70 Multiple-Choice-Fragen und einer Essay-Frage. Zum Bestehen des Examens sind 75 % der erreichbaren Punktzahl von 100 erforderlich, wobei die Multiple-Choice-Fragen jeweils mit einem Punkt und die Essayfragen mit 30 Punkten bewertet werden.
Soweit ein Kandidat die Prüfung/einen Prüfungsteil nicht bestanden hat, erhält er eine Information über die erreichte Punktzahl durch das Institut.

Jährlich finden eine schriftliche Prüfung im März/April sowie eine schriftliche Prüfung im September/Oktober statt.

Bei Bestehen des Examens und dem Vorlegen des Nachweises über die Revisionspraxis wird eine Urkunde zum Internen Revisor DIIR ausgehändigt.

5. Anmelde- und Prüfungsgebühren

a) Gebühren

siehe Internetseite.

b) Erstattungen und Verrechnungen

Die Anmeldegebühr ist nicht rückzahlbar oder übertragbar.

Für die Prüfungsgebühren gelten folgende Regelungen:

Ummeldungen, d.h. Änderungen der Prüfungstermine auf einen späteren Zeitpunkt sind kostenlos, wenn dem Institut bis zum Anmeldeschluss ein schriftlicher Antrag der Kandidatin/des Kandidaten vorliegt.
 
Für Ummeldungen (schriftlicher Antrag an das Institut) von Terminen, Prüfungsteilen sowie Stornierungen nach dem Anmeldeschluss wird eine Gebühr von EUR 35,-- zuzüglich Mehrwertsteuer (ermäßigter Satz, zurzeit 7%) erhoben.

Liegt dem Institut nicht spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin ein schriftlicher Antrag auf Um- oder Abmeldung vor oder erscheint ein Kandidat nicht zum angemeldeten Prüfungstermin, wird ihm die volle Prüfungsgebühr berechnet.

6. Anmeldungen zur Prüfung

a) Allgemeines

Für die Anmeldung zu den Prüfungen sind die auf der Homepage des Instituts hinterlegten Formulare zu verwenden.

Der Anmeldung sind die erforderlichen Nachweise beizufügen. In der Regel handelt es sich um:

Abschlusszeugnis der Hochschule

oder Nachweis der Berufsausbildung

sowie Nachweis der Berufspraxis (in der Regel durch eine Bestätigung des Arbeitgebers)

oder Nachweis vergleichbarer Kenntnisse (in der Regel durch eine Bestätigung des Arbeitgebers)

Das Institut informiert den Kandidaten über die Zulassung/Nichtzulassung.

b) Termine

Der Anmeldeschluss für die März-Prüfung ist der 31. Januar. Findet die Prüfung im April statt, gilt als Anmeldeschluss der 28./29. Februar. Für die September-Prüfung ist Anmeldeschluss am 31. Juli. Bei einem Prüfungstermin im Oktober ist der 31. August Anmeldeschluss.

7. Fachliche Weiterbildung

Zur Führung des Titels „Interner Revisor DIIR“ ist es erforderlich, das berufliche Wissen regelmäßig weiterzuentwickeln und stets auf dem neuesten Stand zu halten. Bei Nichteinhaltung dieser Voraussetzung darf der Titel „Interner Revisor DIIR“ nicht mehr geführt werden. Deshalb ist alle zwei Jahre, beginnend mit dem zweiten Jahr nach der bestandenen Prüfung, dem DIIR bis zum 31.5. des Folgejahres (ohne gesonderte Aufforderung durch das DIIR) der Nachweis über 40 Stunden fachlicher Weiterbildung zu erbringen.

Weiterführende Details zu den Anforderungen in Hinblick auf die fachliche Weiterbildung veröffentlichen wir über die Homepage des DIIR.

Änderungen der Kontaktdaten sind dem DIIR jeweils unverzüglich mitzuteilen.


8. Inkraftsetzung


Die Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.

Frankfurt am Main, 1. Oktober 2010

DIIR - DEUTSCHES INSTITUT FÜR INTERNE REVISION e.V.

DER VORSTAND