Informationen zum CCSA Examen
Prüfungstermine
Mit sofortiger Wirkung werden die Spezialexamen ausschließlich als Computer Based Testing durchgeführt und können über das komplette Jahr abgelegt werden.
Prüfungszulassung
Der Antrag auf Prüfungszulassung ist beim Deutschen Institut für Interne Revision e.V. zu stellen. Über die Zulassung zum Examen entscheidet der Zulassungsausschuss des Instituts gemäß den Zulassungsregeln.
Es muss eine mindestens einjährige Berufserfahrung in einer kontrollrelevanten Tätigkeit (Interne Revision, Risikomanagement, CSA, Qualitätsmanagement etc.) nachgewiesen werden. Zusätzlich müssen mindestens sieben Stunden praktische Erfahrung bei der Durchführung eines CSA oder 14 Stunden eines Spezialtrainings für CSA nachgewiesen werden (siehe Seminarangebot DIIR).
Neben dem Praxisnachweis ist mindestens ein Bachelor-Degree oder ein vergleichbarer Abschluss Voraussetzung zur Prüfungszulassung.
Kandidaten, die bereits die Qualifikation als CIA erworben haben oder als CIA-Kandidat zugelassen sind, gelten automatisch auch für das CCSA-Examen als zugelassen.
Ausbildung und Prüfungsvorbereitung
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
• Certificate in Control Self Assessment (CCSA) – Vorbereitungskurs
• Control Self Assessment Workshop
Wichtig ist hier das Internationale Regelwerk der beruflichen Praxis der Internen Revision (IPPF) und der Code of Ethics. Für das Selbststudium steht im Wesentlichen amerikanische Literatur zur Verfügung (siehe Punkt Literatur).
Anmelde- und Prüfungsgebühren
a) Gebühren für das CCSA-Examen
- Für DIIR-Mitglieder:
Anmeldegebühr EUR 60,--
Prüfungsgebühr EUR 230,-- - Für Nichtmitglieder:
Anmeldegebühr EUR 75,--
Prüfungsgebühr EUR 280,--
Die Gebühren verstehen sich zuzüglich der ermäßigten MwSt von derzeit 7% (März 2010).
Das Institut behält sich eine Änderung der Gebühren vor.
Beide Gebühren (Anmelde- und Prüfungsgebühren) sind nach Erhalt der Rechnung sofort zu zahlen. Eine Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn Anmeldegebühr und Prüfungsgebühr bezahlt sind.
b) Erstattungen und Verrechnungen
Die Anmeldegebühr ist nicht gutschriftsfähig und wird auch bei Ab- bzw. Ummeldungen fällig (inkl. MwSt).
Für die Prüfungsgebühren gelten folgende Regelungen:
Ummeldungen, d.h. Änderungen der Prüfungstermine auf einen späteren Zeitpunkt sind kostenlos, wenn dem Institut bis zum 31. März (für das Mai-Examen) bzw. dem 30. September (für das November-Examen) ein schriftlicher Antrag (formlos per E-Mail genügt) der Kandidatin/des Kandidaten vorliegt.
Für Um- bzw. Abmeldungen (schriftlicher Antrag an das Institut) für Termine, Prüfungsteile, Prüfungsorte und Stornierungen nach dem 31. März (für das angemeldete Mai-Examen) bzw. 30. September (für das angemeldete November-Examen) bis zu einer Wochen vor dem Prüfungstermin wird eine Verwaltungskosten-Pauschale in Höhe von EUR 35,-- erhoben.
Für Ab- bzw. Ummeldungen (schriftlicher Antrag an das Institut) für Termine, Prüfungsteile und Prüfungsorte innerhalb einer Woche vor dem Examenstermin beträgt die Verwaltungskosten-Pauschale EUR 110,--.
Für Kandidaten/Kandidatinnen, die sich bis zum Prüfungszeitpunkt nicht abgemeldet haben und nicht zur Prüfung erscheinen, wird der volle Rechnungsbetrag fällig.
