Die EBA Guideline wurde mittlerweile im Rahmen der Veröffentlichung der MaRisk und mit Inkrafttreten des FISG in das deutsche Aufsichtsrecht übernommen. Dennoch behält der Leitfaden weiterhin seine Bedeutung, da die neuen MaRisk einerseits teil-weise direkt darauf verweisen und andererseits die Inhalte des Leitfadens somit als weitergehende Präzisierungen zu verstehen sind. Damit werden die Inhalte des Leit-fadens indirekt verbindlich für alle unter der Aufsicht der BaFin stehenden Finanzinsti-tute. Seminar gibt ebenfalls noch einen kurzen Einblick über den am 18 Dezember 2020 von der ESMA veröffentlichten Final Report Guidelines on outsourcing to cloud ser-vice providers.