Staatliche Beihilfen sind gem. Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Entfaltung des europäischen Binnenmarktes im Rahmen fairer Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union (EU) grundsätzlich untersagt. Dennoch gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen, welche die Gewährung von staatlichen Beihilfen erlauben. Hierfür hat die EU eine Reihe von Verordnungen, Beschlüsse, Leitlinien und Rahmenregelungen festgelegt, wann es sich nicht um staatliche Beihilfen handelt bzw. unter welchen Voraussetzungen staatliche Beihilfen gewährt werden dürfen. In dem Seminar soll zunächst einmal der staatliche Beihilfebegriff umfassend mit Prüfungsschema erläutert werden. Sofern keine staatliche Beihilfe vorliegt, finden auch alle weiteren Regelungen der EU zum Beihilferecht keine Anwendung. Weiterhin soll in dem Seminar ein schneller und umfangreicher Überblick über die Grundlagen des EU-Beihilferechts und die wichtigsten EU-beihilferechtlichen Vorschriften gewährt werden. Die AGVO sowie die De-minimis-Verordnungen sind dabei Schwerpunkte. Das EU-Beihilferecht wird auch in der Praxis immer mehr von Prüfungsinstanzen der EU aufgegriffen. Verstöße gegen das europäische Beihilferecht können die Rückforderung von Zuwendungen zur Folge haben. Das Seminar soll Basis- und Detailwissen aus der Praxis für die Praxis vermitteln.