Durchführung von IT-Sicherheitsaudits - Erwerb der zusätzlichen Prüfverfahrenskompetenz für § 8a

Zertifizierung & Qualifizierung - Aufbaustufe

Veranstaltungsdetails

Nr.:
2020322
15 freie Plätze
Termin:
03. - 04.12.2020, 09:30-16:30 Uhr
Seminarort:
Holiday Inn Berlin City West
Rohrdamm 80
13629 Berlin
Referenten:
Andreas Kirsch
Stunden:
14.0 Stunden CPE
0.0 Stunden Ethik-CPE
Gebühr:
1.110,00 € für Mitglieder
1.185,00 € für Nichtmitglieder


Zertifizierung & Qualifizierung - Aufbaustufe

Beschreibung

Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind gemäß IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer IT-Systeme, -Komponenten und -Prozesse zu treffen und dies gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch Prüfungen nachzuweisen. Das BSI hat anerkannt, dass die Interne Revision eines KRITIS-Betreibers eine geeignete prüfende Stelle ist, wenn Sie die Einhaltung der internationalen Standards durch ein externes Quality Assessment nachweist und ausreichend kompetente personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt. Damit die Prüfer geeignete Nachweise zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erbringen können, muss das Prüfteam insgesamt in den Bereichen Audit, IT-/Informationssicherheit und Branche Kompetenz nachweisen. Zusätzlich müssen alle Prüfer des Prüfteams die spezielle Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG durch eine bestandene Prüfung nachweisen. Dazu ist die Vermittlung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Kritische Infrastrukturen unter dem Titel „zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“ notwendig. Um ein einheitliches Verständnis der Rollen, Aufgaben und Verfahren im Nachweisprozess zu erreichen, wird in diesem Seminar die Kompetenz vermittelt und durch eine abschließende Prüfung nachgewiesen.

Seminarinhalte

Programm

  • Modul 1: Das IT-Sicherheitsgesetz

  • Modul 2: Die BSI-KRITIS-Verordnung

  • Modul 3: Die Prüfgrundlage

  • Modul 4: Die Prüfnachweise nach IT-Sicherheitsgesetz

Das Seminar endet mit einer Prüfung zum Nachweis des Erwerbs der Speziellen Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG.

Referenten

Andreas Kirsch

Alternative Termine

Zu diesem Seminar gibt es keine alternativen Termine.


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