Unternehmen im Finanzsektor sind im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gesetzlich verpflichtet, alle Geschäftsvorgänge, welche der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dienen, zu überwachen und die Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Der Jahresabschlussprüfer bzw. die Interne Revision dieser Unternehmen ist wiederum verpflichtet, regelmäßig die Einhaltung der Pflichten im Zusammenhang mit der Geldwäschebekämpfung und der Terrorismusfinanzierung zu prüfen.