IRB-Verfahren spielen in vielen Instituten eine zentrale Rolle bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen nach der CRR. Mit internen Ratingverfahren werden die hierfür benötigten Risiko-parameter Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD), Verlustquoten (LGD) und Konversionsfaktoren (CCF) geschätzt. An die Schätzung dieser Parameter sind zahlreiche aufsichtsrechtliche, aber darüber hinaus auch ökonomische Mindestanforderung zu stellen, um eine sachgerechte Risikomessung und Steuerung zu ermöglichen. Vor Verwendung interner Ratingverfahren für die Zwecke der CRR müssen diese aufsichtlich zertifiziert werden. Die Interne Revision eines Kreditinstitutes muss hierbei vor der aufsichtlichen Zulassungsprüfung und später mindestens jährlich (Art. 191 CRR) die Einhaltung der an ein Ratingverfahren zu stellenden Mindestanforderungen prüfen.