Die prinzipienorientierten Vorgaben der zweiten Baseler Säule fordern von den Instituten die Einrichtung eines internen Prozesses zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (ICAAP) und damit einer ausreichenden Kapitalausstattung. Dieser unterliegt einer intensiven Prüfung im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses (SREP). Die methodischen Diskussionen im Hinblick auf die Quantifizierung wesentlicher Risikoarten und die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials gewinnen angesichts des neuen SSM-ICAAP-Guides und der im Mai 2018 erfolgten Neufassung des Risikotragfähigkeits-Leitfadens von BaFin und Deutscher Bundesbank an Aktualität und Bedeutung.