Immobiliensicherheiten sind i.d.R. die bedeutendste Sicherheitenarten in einem Kreditinstitut. Die Anforderungen an die Bearbeitung und Bewertung von Immobiliensicherheiten sind in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt, welche bei der Prozessgestaltung in Einklang gebracht werden müssen. Der Umgang mit Immobilienrisiken ist aufgrund der derzeitigen Marktentwicklung zudem im Fokus der Aufsicht und daher verstärkt Thema in Prüfungen. Kreditinstitute haben auf der anderen Seite die Möglichkeit – sofern Sie die entsprechenden Anforderungen der CRR einhalten – durch den Ansatz von Immobiliensicherheiten Anrechnungserleichterungen in Anspruch zu nehmen und dadurch das frei werdende Eigenkapital für neue Geschäfte zur Ertragsoptimierung einzusetzen. Das Seminar zeigt die wesentlichen Regelungsgebiete und deren Anwendung auf.