Das CRD IV-Paket ist als zentrales europäisches Regelungspaket der Bankenaufsicht anzuwenden. Es besteht aus der Capital Requirements Directive IV (CRD IV), die auf Basis des novellierten KWG umgesetzt wird, sowie der Capital Requirements Regulation I (CRR I), die unmittelbar in allen EU-Ländern anzuwenden ist. Durch das CRD IV-Paket werden die weit reichenden Anforderungen gem. Basel III umgesetzt. Im Fokus stehen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung der Institute und an die Liquiditätsausstattung sowie aus den Vorgaben an die Steuerung kapital- und liquiditätsbezogener Risiken des Bankbetriebs. Im Rahmen der aufsichtlichen Reaktionen auf die Finanzkrise wurden zudem die MaRisk mehrfach novelliert. Das aktuelle KWG sieht erhebliche Sanktionen vor, wenn aufsichtliche Vorgaben missachtet werden – bis hin zu Haftstrafen für Ge-schäftsleiter. Weitere weit reichende Weiterentwicklungen des CRD IV-Paketes bzw. Basel III werden aktuell diskutiert. Diese geplanten Änderungen werden teilweise bereits als Basel IV bezeichnet. Die beschriebenen Vorgaben sind heute die zentralen Regelungen für Prüfungen der Internen Revision in Kreditinstituten. Das Seminar gibt einen Überblick über die für die Internen Revisionen wichtigen Regelungen und Ansatzpunkte zur Prüfung der Einhaltung der komplexen Regelwerke.