Ziel des Leitfadens ist es einen stärker harmonisierten Rahmen für alle Finanzinstitute zu schaffen, die in den Anwendungsbereich des EBA Mandats fallen, nämlich Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute. Die Leitlinien enthalten spezifische Bestimmungen für den Governance Rahmen dieser Finanz-institute, die teilweise erheblich über die derzeitigen MaRisk-Anforderungen hinausgehen. Weiterhin ist mit einer Anpassung der bestehenden KWG/MaRisk Regularien im Rahmen einer EU-weiten Harmonisierung des Überprüfungsprozesses in Zukunft zu rechnen. Die Leitlinien treten mit dem 30. September 2019 in Kraft.