Im Seminar wird auf die Neuerungen im Solvenzregime durch die CRR II eingegangen, die grundsätzlich zum 28.06.2021 erstmalig anzuwenden sind. Allerdings wer-den einige Elemente – z. B. die Ausweitung des sogenannten KMU-Unterstützungsfaktors – auch coronabedingt vorgezogen. Darüber hinaus werden die bereits in die CRR II eingeflossenen Maßnahmen aus „Basel IV“ vorgestellt. Am Horizont zeichnet sich auch schon die CRR III ab, die die mit „Basel IV“ grundlegend überarbeiteten regulatorischen Messansätze für Kredit- und operationelle Risiken zukünftig in europäisches Recht überführen wird. Die Erläuterung zentraler damit verbundener Auswirkungen auf die Institute rundet das Seminar ab.