Durchführung von IT-Sicherheitsaudits - Erwerb der zusätzlichen Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG

Zertifizierung & Qualifizierung - Aufbaustufe

Veranstaltungsdetails

Nr.:
2021351
8 freie Plätze
Termin:
26. - 27.08.2021, 09:30-16:30 Uhr
Referenten:
Andreas Kirsch
Stunden:
14.0 Stunden CPE
0.0 Stunden Ethik-CPE
Gebühr:
1.010,00 € für Mitglieder
1.085,00 € für Nichtmitglieder


Zertifizierung & Qualifizierung - Aufbaustufe

Beschreibung

Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind gemäß IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer IT-Systeme, -Komponenten und -Prozesse zu treffen und dies gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch Prüfungen nachzuweisen. Das BSI hat anerkannt, dass die Interne Revision eines KRITIS-Betreibers eine geeignete prüfende Stelle ist, wenn Sie die Einhaltung der internationalen Standards durch ein externes Quality Assessment nachweist und ausreichend kompetente personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt. Damit die Prüfer geeignete Nachweise zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erbringen können, muss das Prüfteam insgesamt in den Bereichen Audit, IT-/Informationssicherheit und Branche Kompetenz nachweisen. Zusätzlich müssen alle Prüfer des Prüfteams die spezielle Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG durch eine bestandene Prüfung nachweisen. Dazu ist die Vermittlung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Kritische Infrastrukturen unter dem Titel „zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“ notwendig. Um ein einheitliches Verständnis der Rollen, Aufgaben und Verfahren im Nachweisprozess zu erreichen, wird in diesem Seminar die Kompetenz vermittelt und durch eine abschließende Prüfung nachgewiesen.

Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar ist Voraussetzung dafür, als Prüfer für IT-Sicherheitsaudits nach § 8a (3) BSIG tätig zu sein.

Seminarinhalte

Programm

  • Modul 1: Das IT-Sicherheitsgesetz
  • Modul 2: Die BSI-KRITIS-Verordnung
  • Modul 3: Die Prüfgrundlage
  • Modul 4: Die Prüfnachweise nach IT-Sicherheitsgesetz

Referenten

Andreas Kirsch

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