Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen (§91 AktG) und Inhalte von Entscheidungsvorlagen (§ 93 AktG) nach DIIR Nr.2
Im Seminar werden ausgehend vom neuen DIIR Nr.2 auf die beiden zentralen gesetzlichen Anforderungen zum Umgang mit Risiken in Unternehmen eingegangen, die Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen und das Vorliegen angemessener (Risiko-) Informationen bei Entscheidungen des Vorstands (bzw. der Geschäftsführung, vgl. §§91,93 AktG). Für beide Anforderungen ist eine sachgerechte Risikoaggregation unabdingbar, weil „bestandsgefährdende Entwicklungen“ sich meist aus Kombinationseffekten mehrerer Einzelrisiken ergeben.