Unregelmäßigkeiten in der Anwendung des Vergaberechts stellen bei EU-Förderungen durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) eine Hauptfehlerquelle dar, welche es zu vermeiden gilt. Daher müssen alle Verantwortlichen – Prüfer, Sachbearbeiter wie Vorgesetzte – mit den aktuellen Verordnungen der EU-Fonds (z.B. EFRE, ESF) der laufenden Förderperiode 2014-2020 und der neuen Förderperiode 2021-2027 vertraut sein. Verstöße gegen die Rechtsvorschriften in EU geförderten Projekten sind dahingehend besonders relevant, als diese nicht nur zur Minderung von Fördergeldern, sondern gar zur vollständigen Rückforderung bzw. Nichtauszahlung der gewährten Mittel führen können. Daher verstärken die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten die Überprüfung öffentlicher Vergaben in der aktuellen und auch in der nächsten Förderperiode. Weiterhin müssen die im EU-Förderungsprozess beteiligten Akteure auch den stetig wachsenden Anforderungen des nationalen und europäischen Vergaberechts gerecht werden. Im Seminar werden die unterschwelligen Vergaben nach UVgO und VOB/A 2019 1. Abschnitt sowie die oberschwelligen Vergaben nach VgV und VOB/A 2. Abschnitt ausführlich behandelt. Bestandteil der sehr umfangreichen Seminarunterlagen werden auch noch die VOL/A 1. Abschnitt sowie die VOB/A 2016 sein, damit Sie einen nahezu lückenlosen Leitfaden für Ihr tägliches Prüfungsgeschäft haben. Öffentliche Auftragsvergaben müssen überprüft und vergaberechtliche Unstimmigkeiten erkannt sowie richtig bewertet werden. Eine Aufgabe, für die eine entsprechende Kenntnis des Vergaberechts und der vergaberechtlichen Rechtsprechung zwingend erforderlich ist. Das Seminar trägt diesem Umstand Rechnung, insbesondere anhand von Beispielsfällen aus der Praxis werden die vergaberechtlichen Grundlagen vermittelt, die typischen Vergabefehler erläutert und (im gegenseitigen Dialog) aktuelle Detailfragen behandelt. Das Vergabeseminar soll Basis- und Detailwissen aus der Praxis für die Praxis vermitteln.