DORA – Spezialschulung SfO Meldung IKT-bezogener Vorfälle/ Cyberbedrohungen und praktisches Training für den Ernstfall

Kreditinstitute - Aufbaustufe

Beschreibung

Eines der Kernstücke der DORA-Anforderungen, welches mit Prio 1 bis zum 17.01.2025 umzusetzen ist, besteht in der Regelung (SfO) der Meldung IKT-bezogener Vorfälle sowie die Eingabe, für die die Institute einen begrenzten Zeitrahmen zu Verfügung haben (Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden). In den meisten DORA-Umsetzungsprojekten wird die praktische Meldung nicht trainiert, so dass die Gefahr einer Zeitüberschreitung und damit die Nichterfüllung der Meldeerfordernisse durch die Fachzuständigen mit den entsprechenden Konsequenzen besteht (zzgl. möglicher Bußgelder für das Institut).

Das Seminar stellt die notwendigen praktischen Prozessanforderungen für die Meldung IKT-bezogener Vorfälle/ Cyberbedrohungen dar. Wird ein Vorfall als schwerwiegend klassifiziert, so unterliegt er der Meldepflicht. Die Meldepflicht besteht insb. auch für schwerwiegende zahlungsbezogene Betriebs- und Sicherheitsvorfälle (u.a. Vorfälle mit Bezug auf zahlungsbezogene Dienste (vgl. Art. 3 Nr. 9 & 11 DORA). Auf Basis von Vorfallinformationen wird ein Musterfall für eine Cyberbedrohung dargestellt und die daraus resultierenden Vorbereitungsarbeiten sowie Eingabeerfordernisse besprochen.

Es wird ein Beispielfall einer schwerwiegenden Cyberbedrohung dargestellt und exemplarisch die notwendigen Eingabedaten (Meldedaten) ermittelt, die für die praktische Eingabe in das Meldeportal notwendig sind.

Seminarinhalte

Programm

  • Einleitung – praktische Anwendung von meldepflichtigen Vorfällen
  • Notwendige SfO - Prozessanforderung
  • Fallbeispiel – schwerwiegender Cybervorfall (incl. notwendige Eingabedaten)
  • Erstellung der Erstmeldung
  • Erstellung der Folgemeldung/ Abschlussmeldung
  • Jahresmeldung an die zuständige Aufsichtsbehörde

Seminarziel

Das Seminar stellt beispielhafte Prozessanforderungen für die Meldung IKT-bezogener Vorfälle/ Cyberbedrohungen dar. Wird ein Vorfall als schwerwiegend klassifiziert, so unterliegt er der Meldepflicht. Die Meldepflicht besteht insb. auch für schwerwiegende zahlungsbezogene Betriebs- und Sicherheitsvorfälle (u.a. Vorfälle mit Bezug auf zahlungsbezogene Dienste (vgl. Art. 3 Nr. 9 & 11 DORA). Auf Basis von Vorfallinformationen wird ein Musterfall für eine Cyberbedrohung dargestellt und die daraus resultierenden Vorbereitungsarbeiten sowie Eingabeerfordernisse besprochen.

Referenten

Axel Becker

  Axel Becker

Axel Becker ist Geschäftsführer der Regulartech-IT-Audit-Consult GmbH, Weil der Stadt. Er verantwortet regulatorische Umsetzungsprojekte zu den Megatrends Nachhaltigkeit, IT-Regulatorik (wie BAIT)/ -sicherheit und weiteren regulatorischen Herausforderungen (u.a. MaRisk). Er verfügt über mehr als 30 Jahren an Erfahrung mit Führungsaufgaben im Bereich Internen Revision in verschiedenen Banken sowie in der regulatorischen Beratung.

Herr Becker ist zudem Verwaltungsratsmitglied des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. und war langjähriges Mitglied im BaFin-Gesprächskreis kleine Institute über den BdB sowie langjähriges Mitglied im BdB Arbeitskreis MaRisk. Er ist als Referent mit unterschiedlichen regulatorischen Themenbereichen an anerkannten Akademien und Bildungseinrichtungen (wie BdB, DSGV, DIIR, BVR, Duale Hochschule des Landes Baden-Württemberg etc.) tätig.

Kreditinstitute - Aufbaustufe

Veranstaltungsdetails

Seminarnummer
2025362
Status
16 freie Plätze
Termin:
Seminarort:
Online
Referenten:
Axel Becker
Besonderheit:
Neu
Stunden:
  • 7.0 Stunden CPE
  • 0.0 Stunden Ethik-CPE
Gebühr:
  • 610,00 € für Mitglieder
  • 660,00 € für Nichtmitglieder

Alternative Termine