Gemäß des Digital Operational Resilience Act (DORA) sind Unternehmen des Finanzsektors ab dem 30. April 2025 verpflichtet, ein Informationsregister zu führen. Dieses Register muss alle vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zwischen dem Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleistern enthalten. Die Unternehmen müssen das Register jährlich einreichen oder auf Anforderung der BaFin vorlegen.
Die korrekte und vollständige Führung dieses Registers ist nicht nur eine regulatorische Verpflichtung, sondern stellt auch ein wesentliches Prüffeld für die Interne Revision dar. Eine fehlerhafte oder unvollständige Meldung kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, weshalb die Interne Revision in vielen Instituten bereits in die projektbegleitende Prüfung der DORA-Umsetzung eingebunden ist. Dieses Seminar vermittelt praxisnah, wie die Interne Revision die Einhaltung der DORA-Anforderungen sicherstellen kann und welche Prüfungsansätze geeignet sind, um Fehler oder Lücken in der Registerführung frühzeitig zu erkennen.