Prüfung Kritischer Infrastrukturen - Qualifikation als KRITIS-Prüferin/-Prüfer (§ 8a BSIG)

Zertifizierung & Qualifizierung - Aufbaustufe

Veranstaltungsdetails

Nr.:
2026122
15 freie Plätze
Termin:
28. - 29.05.2026, 09:30-17:00 Uhr
Seminarort:
Online
Referenten:
Andreas Kirsch
Stunden:
14.0 Stunden CPE
0.0 Stunden Ethik-CPE
Gebühr:
1.010,00 € für Mitglieder
1.085,00 € für Nichtmitglieder


Zertifizierung & Qualifizierung - Aufbaustufe

Beschreibung

Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind gemäß IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer IT-Systeme, -Komponenten und -Prozesse zu treffen und dies gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch Prüfungen nachzuweisen. Zusätzlich ist das Gesetz zur Umsetzung von EU NIS2 und Stärkung der Cybersicherheit in Kraft getreten. Hier steht demnächst die große Herausforderung an, das NIS2UmsuCG, umzusetzen. Die EU NIS2-Umsetzung wird große Teile der deutschen Wirtschaft betreffen. Das BSI hat anerkannt, dass die Interne Revision eines KRITIS-Betreibers eine geeignete prüfende Stelle ist, wenn Sie die Einhaltung der internationalen Standards durch ein externes Quality Assessment nachweist und ausreichend kompetente personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt. Alle Prüferinnen und Prüfer eines Prüfteams müssen entsprechende Kompetenzen nachweisen können. Zusätzlich wird erwartet, dass mindestens eine Prüferin/ein Prüfer des Prüfteams die spezielle Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG durch eine bestandene Prüfung nachweisen kann. Diese Kompetenz wird in diesem Seminar vermittelt und durch eine abschließende Prüfung nachgewiesen.

Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar ist Voraussetzung dafür, als Prüferin oder Prüfer für IT-Sicherheitsaudits nach § 8a (3) BSIG tätig zu sein.

Seminarinhalte

Programm

  • BSI, Umsetzungsplan-KRITIS, Allianz für Cybersicherheit, IT-Sicherheitsgesetz, BSI-Gesetz, NIS2UmsuCG 2025, BSIG-E, NIS2, KRITIS-Dachgesetz
  • Sicherheit in der Informationstechnik Kritischer Infrastrukturen
  • BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) und Geltungsbereich
  • Prüfgrundlage, Orientierungshilfe B3S, branchenspezifische Sicherheitsstandards
  • Nachweisprozess gemäß § 8a (3) BSIG, Aufgaben des Betreibers, Prüfprozess, Aufgaben des Betreibers
  • Abschlussprüfung

Seminarziel

Zertifikat "Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG"

Referenten

Andreas Kirsch

Andreas Kirsch kann auf eine über 30jährige Berufserfahrung in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz und IT-Revision in verschiedenen Branchen zurückblicken. Abgerundet wird diese Berufserfahrung durch zahlreiche Qualifikationen wie z.B. BSI-Multiplikator zur Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG, den T.I.S.P., den CISM oder auch den zertifizierten DSB.

Alternative Termine

Zu diesem Seminar gibt es keine alternativen Termine.