Ausgehend von den zentralen gesetzlichen Anforderungen zum Umgang mit Risiken in Unternehmen, die Früherkennung bestandsbedrohender Entwicklungen gemäß § 1 StaRUG bzw. § 91 (2) AktG und das Vorliegen angemessener Informationen bei Entscheidungen des Vorstands (bzw. der Geschäftsführung) gemäß § 93 AktG, werden am ersten Tag die wesentlichen Inhalte und Methodiken eines Risikomanagementsystems vorgestellt. Am zweiten Tag wird auf die Prüfung eines Risikomanagementsystems durch die Interne Revision eingegangen, als ein auf die Risikolage fokussierendes Überwachungssystem, das zu einer erfolgreichen und wertorientierten Führung einer Organisation im Sinne einer guten Corporate Governance gehört.