Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen (§ 91 AktG, § 1 StaRUG) und Inhalte von Entscheidungsvorlagen (§ 93 AktG, FISG) nach DIIR RS Nr.2.1
Im Seminar werden ausgehend vom neuen DIIR RS Nr.2.1 die zentralen gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement nach KonTraG, StaRUG und FISG betrachtet: die Früherkennung „bestandsgefährdender Entwicklungen“ und das Vorliegen angemessener (Risiko-) Informationen bei unternehmerischen Entscheidungen der Geschäftsleitung (vgl. §§ 91,93 AktG, § 1 StaRUG). Für beide Anforderungen ist eine sachgerechte Risikoaggregation unabdingbar, weil „bestandsgefährdende Entwicklungen“ sich meist aus Kombinationseffekten mehrerer Einzelrisiken ergeben. Zudem ist eine Beurteilung der Risikotragfähigkeit nötig.