Der Prüfungsansatz der Revision hat sich parallel von einer Kontrolle bereits umgesetzter Outsourcing-Maßnahmen hin zu einer Sicherstellung der optimalen Entscheidungsfindung vor Durchführung einer Auslagerung gewandelt, insbesondere durch die gemäß MaRisk geforderte Beteiligung der Revision bei der institutsbezogenen Risikoanalysen bzw. der Begleitung von wesentlichen Auslagerungsprojekten.