Die EBA Guideline wurde mittlerweile im Rahmen der Veröffentlichung der MaRisk und mit Inkrafttreten des FISG in das deutsche Aufsichtsrecht übernommen. Dennoch behält der Leitfaden weiterhin seine Bedeutung, da die MaRisk einerseits teilweise direkt darauf verweisen und andererseits die Inhalte des Leitfadens als weitergehende Präzisierungen zu verstehen sind. Damit werden die Inhalte des Leitfadens indirekt verbindlich für alle unter der Aufsicht der BaFin stehenden Finanzinstitute. Weiterhin unterstützen die Guidelines durch detaillierte Kriterien für kritische und wichtige Funktionen nach DORA.