Architekten, Fachplaner und Projektsteuerer sind wesentliche Projektbeteiligte auf Seiten eines Auftraggebers. Als Sachwalter sollten sie bei Ihren Tätigkeiten insbesondere die Interessen ihres Auftraggebers berücksichtigen. So sehen es die Honorarordnung Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Vorgaben der AHO Schriftenreihe Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ vor. Häufig ist dies nicht der Fall, da die Pflichten und Leistungen der Planer den Auftraggebern bzw. deren Bevollmächtigten nicht ausreichend bekannt sind. Dabei sind Architekten-/Ingenieurleistungen sowohl im Neubau- als auch im Instandhaltungsbereich zwingend erforderlich. Sie sollen gestalterische, funktionale und wirtschaftliche Belange gleichermaßen berücksichtigen. Zudem handelt es sich um „Unternehmen“, die Gewinne erwirtschaften müssen. Hieraus ergeben sich diverse Interessenkonflikte.
Fehlverhalten und das Verfolgen eigener Interessen wirken sich unmittelbar auf die Baukosten und die Nutzung aber auch nach Fertigstellung auf die Folgekosten aus. Korruption und Betrug sowie fehlerhafte und unterlassene Handlungen runden das Bild ab. Das Seminar führt die Teilnehmer in die HOAI und AHO ein, so dass sie die wesentlichen Risiken erkennen und entsprechende Maßnahmen treffen können.