Die Pflicht zur Anzeige von (wesentlichen) Auslagerungen und zur Führung eines internen Auslagerungsregisters im Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sehen auch Informationsabfragen speziell zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter vor.
Aktuell hat die BaFin per Februar 2024 die „Aufsichtsmitteilungen zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter“ wesentlich überarbeitet und aktualisiert. Die in DORA getroffenen Regelungen werden den bestehenden Regelungen noch als „lex specialis“ vorgehen oder diese ergänzen.
Das aktuelle Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen Erfordernisse der BaFin zu Cloud-Auslagerungen und stellt die Neuerungen dar.