Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung des Vergaberechts führen zu Minderungen bzw. gar zur vollständigen Rückforderung von Fördergeldern. Daher gilt es Fehler bei der Anwendung des Vergaberechts zu vermeiden. Insbesondere bei EU-geförderten Maßnahmen stellt die EU hohe Ansprüche an die Überprüfung öffentlicher Auftragsvergaben. Alle im EU-Förderungsprozess beteiligten Akteure müssen den ständig wachsenden Anforderungen des nationalen und europäischen Vergaberechts gerecht werden.