Die Europäische Union stellt ihren Mitgliedsstaaten in verschiedenen Bereichen finanzielle Mittel zur Verwirklichung strukturpolitischer und sozialer nationaler Ziele zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass die Mittel korrekt eingesetzt werden, führen die Europäische Union und der Europäische Rechnungshof einerseits selbst Kontrollen durch, anderseits werden durch die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene diverse Kontrollen wie z.B. Monitoringbesuche, Verwendungsnachweis- und Vor-Ort-Kontrollen durch verschiedene Stellen gefordert. Im Rahmen des Seminars werden die Anforderungen und Vorgehensweisen für die verschiedenen nationalen Kontrollen (z.B. Systemkontrollen, Verwaltungskontrollen) aufgezeigt und ein Überblick über mögliche Vorgehensweisen und Prüfungsfragen seitens der Prüfungsorgane der Europäischen Union gegeben.