Nachhaltigkeitsberichterstattung – CSRD– fachseitige Umsetzung und Prüfung durch die Interne Revision

Kreditinstitute - Grundstufe

Veranstaltungsdetails

Nr.:
2025322
16 freie Plätze
Termin:
04.02.2025, 09:30-17:00 Uhr
Seminarort:
Online
Referenten:
Axel Becker
Maria Dzolic
Besonderheit:
Neu
Stunden:
7.0 Stunden CPE
0.0 Stunden Ethik-CPE
Gebühr:
610,00 € für Mitglieder
660,00 € für Nichtmitglieder


Kreditinstitute - Grundstufe

Beschreibung

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD1) regelt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Im Vergleich zur bisherigen Regelung nach §§ 289b ff. Handelsgesetzbuch (HGB) erweitert sie den Anwendungsbereich und den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich. Die CSRD trat am 05. Januar 2023 in Kraft und ist in nationales Recht umzusetzen (vgl. BaFin - Nachhaltigkeitsberichterstattung – CSRD: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/SF/CSRD/CSRD_node.html).

Durch die CSRD wird die „nichtfinanzielle Erklärung“ (bisher geregelt in § 289b HGB) in „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ umbenannt, um auch begrifflich zu zeigen, dass Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung den gleichen Stellenwert haben.

Wann und für wen wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Pflicht?

Das richtet sich vor allem nach der Unternehmensgröße sowie Kapitalmarktorientierung. Die Pflicht gilt für Geschäftsjahre, die beginnen am oder nach dem:

  1. Januar 2024: für Unternehmen, die bereits der Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung unterliegen,
  2. Januar 2025: für alle anderen großen Unternehmen,
  3. Januar 2026: für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen,
  4. Januar 2028: für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten mit relevantem EU-Bezug.

Das Seminar stellt die Erfordernisse der CSRD und den Handlungsbedarf für die Finanzinstitute und die Interne Revision (Projektbegleitung, Revisionsprüfung) dar.

Seminarinhalte

Programm

Einleitung

  • Fahrplan der CSRD-Umsetzung (Implementierung Regelmeldewesen)
  • Projektbegleitung durch die Interne Revision
  • Ergänzung in der risikoorientierten Prüfungsplanung der Internen Revision
  • Voraussetzungen für die Erstellung der CSRD-Meldung

1. Regulatorische und interne Anforderungen

  • CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464)
  • Ausfüllanleitung nach ESRS (Richtlinie (EU) 2023/2772)
  • MaRisk-Umsetzung heranziehen (7. MaRisk-Novelle bei Banken- und Finanzinstituten)
  • Wesentlichkeitsanalyse erstellen

2. Aufbau- und Ablauforganisation

  • Ressourcenbereitstellung & Zuweisung der Verantwortlichkeiten (Three-Lines-of-Defence)
  • Aufbau- und ablauforganisatorische Anforderungen

3. Notwendige und wichtige Erleichterungsregelungen

  • Größenklassenbedingte Erleichterungen (Unternehmensgröße)
  • Weitere Erleichterungen

4. Die ESRS-Tabelle

  • ESRS 2 – Allgemeine Angaben
  • ESRS 2 – Mindestoffenlegungspflichten
  • E1 – Klimawandel • E2 – Umweltverschmutzung
  • E3 – Wasser- und Meeresressourcen
  • E4 – Biodiversität und Ökosysteme • E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • S1 – Eigene Arbeitskräfte
  • S2 Arbeiter in der Wertschöpfungskette
  • S3 Betroffene Gemeinschaften
  • S4 – Verbraucher und Endverbraucher
  • G1 - Geschäftsgebaren

5. BaFin-Hinweise

  • Prüfungsrelevanz Interne Revision
  • Prüfungsrelevanz Jahresabschlussprüfer
  • Prüfungsrelevanz Aufsicht

Seminarziel

Ziel des Seminars ist es, Ihnen einen Überblick über Erfordernisse zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen nach CSRD zu geben, den Handlungsbedarf zu schildern und Prüfungserkenntnisse für die Interne Revision abzuleiten.

Referenten

Axel Becker

  Axel Becker

Axel Becker ist Geschäftsführer der Regulartech-IT-Audit-Consult GmbH, Weil der Stadt. Er verantwortet regulatorische Umsetzungsprojekte zu den Megatrends Nachhaltigkeit, IT-Regulatorik (wie BAIT)/ -sicherheit und weiteren regulatorischen Herausforderungen (u.a. MaRisk). Er verfügt über mehr als 30 Jahren an Erfahrung mit Führungsaufgaben im Bereich Internen Revision in verschiedenen Banken sowie in der regulatorischen Beratung.

Herr Becker ist zudem Verwaltungsratsmitglied des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. und war langjähriges Mitglied im BaFin-Gesprächskreis kleine Institute über den BdB sowie langjähriges Mitglied im BdB Arbeitskreis MaRisk. Er ist als Referent mit unterschiedlichen regulatorischen Themenbereichen an anerkannten Akademien und Bildungseinrichtungen (wie BdB, DSGV, DIIR, BVR, Duale Hochschule des Landes Baden-Württemberg etc.) tätig.

Maria Dzolic

  Maria Dzolic

Maria Dzolic ist Senior-Manager bei der Regulartech-IT-Audit-Consult GmbH und beschäftigt sich mit den Themenbereichen Nachhaltigkeit und DORA. Sie ist zertifizierte Informationssicherheitsbeauftragte (Tüv Süd) und verfügt über Expertise in der Beratung und dem Financial Controlling (Bachelor).