Rahmenbedingungen zur Remote-Prüfung Interner RevisorDIIR

Rahmenbedingungen zur Remote-Prüfung Interner Revisor<sup>DIIR</sup>

Remote-Prüfung Interner RevisorDIIR, 26. und 27. März 2024

  1. Durch die coronabedingte Veränderung der Prüfung im Sinne einer Remote-Prüfung (Prüfung von beliebigem Standort) wird das Deutsche Institut für Interne Revision e. V. eine browserbasierte Online-Lösung zur Ablegung der Prüfungsleistung anbieten.
  2. Hierzu erhalten die Teilnehmer:innen einen Link sowie ein personalisiertes Passwort für den einmaligen Zugang zum Prüfungsportal. Der Link darf unter keinen Umständen weitergeleitet werden und ist nur über die zur Prüfung angegebenen E-Mail-Adresse zu verwenden.
  3. Das Prüfungsportal ist 15 Minuten vor der Prüfung geöffnet und wird mit dem Ende der Prüfungszeit deaktiviert. Alle bis zu diesem Zeitpunkt beantworteten Fragen gelten als Bestandteil der Prüfungsleistung. Alle Multiple-Choice-Fragen sind auf einer Website enthalten, sodass die Prüfungsteilnehmer:innen über den gesamten Prüfungszeitraum alle Fragen beantworten können. Zur Speicherung der Eingaben muss „vorgeklickt“ werden, zur erneuten Bearbeitung kann „zurückgeklickt“ werden.
  4. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie einen PC nutzen, bei dem Sie im Browser ohne Probleme hoch und herunter scrollen können. Alle gängigen Browser (Safari, Firefox, Chrome etc.) werden unterstützt.
  5. Zur technischen Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer:innen im Voraus einen Testlink, bei dem drei Multiple-Choice-Fragen und eine Essayfrage enthalten sind. Hiermit können die Prüfungsteilnehmer:innen die eigenen technischen Voraussetzungen prüfen. Die Beantwortung der Essayfrage erfolgt über die PC-Tastatur. Während der Prüfung steht ansonsten telefonisch eine Unterstützung bei technischen Fragen zur Verfügung.
  6. Abbrüche der Prüfung aufgrund von technischen Problemen stellen ein Risiko für die vollständige Beantwortung dar. Stellen Sie daher bitte vorab sicher, dass Sie eine stabile Internetverbindung und Stromzufuhr haben. Bei einem Abbruch der Prüfung ohne vorheriges Speichern können Sie ggf. nicht mehr auf alle bisherigen Ergebnisse zugreifen.
  7. Jeglicher Versuch des Betrugs, insbesondere die Anfertigung von Kopien, Mitschnitten, Mitschriften o. Ä. der Prüfungsaufgaben wie auch die Zuhilfenahme von Literatur, Dritten oder sonstigen Hilfsmitteln wird entsprechend geahndet und führt zum Prüfungsversagen.
  8. Die Teilnehmer:innen erhalten hierzu vor Prüfungsbeginn nochmals eine schriftliche Belehrung, deren Erhalt und Kenntnisnahme zu bestätigen ist.

(Stand: 22.12.2023)