Interne Revisorinnen und Revisoren sind verpflichtet, eigenverantwortlich… 

  • stetig ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu erweitern. 
  • ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in Bezug auf Verbesserungen und aktuelle Entwicklungen bei Revisionsgrundsätzen, -verfahren und -techniken jeweils auf dem neuesten Stand zu halten.   

Jährliche CPE-Meldung und Dokumentationspflicht

Für Zertifizierte ist die jährliche unaufgeforderte Mitteilung über besuchte Weiterbildungen somit obligatorisch. Die CPE-Meldung erfolgt über das CCMS des IIA. Dabei ist es nicht notwendig, einzelne Weiterbildungsmaßnahmen oder die Anzahl der absolvierten Stunden einzutragen. Dies ist nur erforderlich, wenn vom IIA ein CPE-Audit mittels des CCMS durchgeführt wird. 

Die Zertifizierten sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die für die Weiterbildung eingeforderten Stunden absolviert haben. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die verlangten Stunden für die Weiterbildung den vom IIA Professional Certification Board aufgestellten Regelungen entsprechen. 

Dokumentationen über die geleisteten Weiterbildungsmaßnahmen müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden, da das IIA diese Nachweise stichprobenartig anfordert. Die entsprechenden Belege müssen folgende Informationen enthalten: 

  1. Thema der Veranstaltung und/oder Beschreibung des Inhalts, 
  1. Anwesenheitsdaten, 
  1. Ort des Kurses oder der Veranstaltung, 
  1. Name der veranstaltenden Organisation, 
  1. Summe der für die Teilnahme anzurechnenden Stunden (lt. Empfehlung des Veranstalters der Weiterbildung), 
  1. Brief, Urkunde oder andere schriftliche Bescheinigung über die Kursteilnahme sowie 
  1. Nachweise von Veröffentlichungen, Vorträgen und Beteiligungen in Ausschüssen oder anderen Gremien etc. 

Das IIA hat allen Zertifizierten einen Zugang zum CCMS eingeräumt. 

Die CPE-Meldung (CPE Reporting) an das IIA ist kostenpflichtig. Die Gebühr wird den Zertifizierten vom IIA direkt im Zuge der CPE-Meldung in Rechnung gestellt, dabei wird pro Zertifikat ein Betrag von 120,- US $ berechnet. Für persönliche Mitglieder sowie Mitarbeitende von Firmenmitgliedern des DIIR wird die Meldegebühr vom DIIR übernommen. Die CPE-Meldung ist für Mitglieder des DIIR somit kostenfrei. Fragen zur Mitgliedschaft und dem Mitgliedsstatus können Sie an mitglied@diir.de stellen. 

Die Anforderungen an die kontinuierliche berufliche Weiterbildung hat das IIA in der Annual Certification Renewal Policy veröffentlicht.  

Die grundlegenden Regelungen haben wir hier zusammengefasst: 

Berichtszeitraum 

Alle Zertifizierten müssen jährlich berichten. 

Meldestichtag

Meldestichtag ist der 31. Dezember. 

CPE-Stunden für CIA

  • 40 Stunden p. a. für aktive Revisorinnen und Revisoren 
  • 20 Stunden p. a. für passive Revisorinnen und Revisoren 
  • 0 Stunden für CIAs im Ruhestand  

CPE-Stunden für
CCSA, CFSA, CGAP, CRMA

  • 20 Stunden p. a. für aktive Revisorinnen und Revisoren 
  • 10 Stunden p. a. für passive Revisorinnen und Revisoren 
  • 0 Stunden p. a. falls im Ruhestand 

Erforderliche Bestätigungen mit Abgabe der CPE-Meldung 

  • Ausübung des Berufes in Übereinstimmung mit dem IPPF 
  • Einhaltung des IIA-Ethikkodex 
  • Verpflichtung, das IIA nicht in Misskredit zu bringen 
  • Bestätigung, seit der letzten Berichtsperiode nicht wegen einer Straftat verurteilt worden zu sein 

Unterlassene CPE-Meldung 

…führt automatisch zu einer Änderung des individuellen Zertifizierungsstatus auf ‚INAKTIV‘. Der Titel darf nicht geführt werden, bis der Zertifizierungsstatus wieder aktiviert worden ist. 

Verfall der Zertifizierung

Besteht der INAKTIV-Status länger als 12 Monate, verfällt die Zertifizierung und eine erneute Anmeldung und erneute Prüfungen sind erforderlich. Die Zertifizierung kann nicht mehr wiederaufleben.

Vortrag überschüssiger CPE-Punkte 

Überschüssige CPE können auf das Folgejahr übertragen werden (bei CIAs max. 20 CPE-Punkte, bei anderen Zertifizierungen max. 10 CPE-Punke). 

Status-Kategorien mit Beschreibung/Anforderungen

In der Internen Revision tätige CIAs bzw. Personen, die das CIA-Examen bestanden, aber noch keine Berechtigung zum Führen des Titels CIA haben 

  • Nachweis von 40 Weiterbildungsstunden (CPE)  
  • auch gültig für Personen, die das CIA-Examen bestanden, aber noch nicht alle Voraussetzungen für das Tragen des Titels CIA erfüllt haben 
  • nach bestandenem Examen CPE-Meldepflicht erstmals zum 31.12. des darauffolgenden Kalenderjahres

Sonderfall: CIAs in Elternzeit

Der Anteil der Elternzeit am gesamten Jahr kann von den CPE-Anforderungen abgezogen werden. Beispiel: 3 Monate Elternzeit ergeben 9/12 der CPE-Anforderung, also statt 40 nur noch 30 CPE-Stunden. Auch bei 12-monatiger Abwesenheit ist unbedingt eine CPE-Meldung über das CCMS abzugeben, damit keine Versetzung in den INAKTIV-Status erfolgt. 

Sonderfall: CIAs in Teilzeitbeschäftigung

Für den Umfang der notwendigen CPE pro Jahr ist es unerheblich, wie viele Stunden die wöchentliche Arbeitszeit beträgt. Wer das ganze Jahr über beschäftigt ist, muss die volle CPE-Anzahl nachweisen, um den Titel aufrechterhalten zu können. 

Nicht als Revisorinnen bzw. Revisoren tätige CIAs

CIAs, die keine Tätigkeit in der Internen Revision ausüben, müssen ihr Profil im CCMS auf dieses Merkmal abändern. Sie sind dann verpflichtet, jährlich 20 Stunden akzeptierte fachliche Weiterbildung nachweislich zu erbringen. Unter den o. g. Voraussetzungen und solange die CPE-Verpflichtungen erfüllt sind, kann die Berufsbezeichnung CIA geführt werden.

CIAs im Ruhestand

CIAs, die in den Ruhestand eingetreten und nicht mehr aktiv in ihrem Beruf tätig sind, müssen dies dem IIA melden, damit ihr Status auf ‚Retired‘ geändert wird. Dann erlischt die Verpflichtung, jährlich CPE-Meldungen abzugeben. Der Titel CIA darf weiterhin geführt werden, solange keine Funktion der Internen Revision ausgeübt wird.

Inaktiver Status 

Zertifikatsträger:innen werden vom CCMS automatisch in den Status ‚Inaktiv‘ versetzt, wenn die Verpflichtung zur CPE-Meldung nicht erfüllt wurde. Der Titel CIA darf dann nicht geführt werden. Jede davon abweichende fehlleitende Nutzung des Titels wird dem IIA Global Ethics Committee gemeldet, das über disziplinarische Maßnahmen entscheidet. 

Erreichte Weiterbildungsstunden können jeweils für die CPE-Meldung der vorangegangenen zwei Jahre verwendet werden, um den Status ‚Certified‘ wieder zu erreichen. Diese CPE-Stunden dürfen nicht mehr für den aktuellen Berichtszeitraum verwendet werden. 

Ab 1.9.2023: Wenn eine Zertifizierung nicht durch eine CPE-Meldung erneuert wird und die Meldung auch in den nächsten beiden Jahren nicht nachträglich erfolgt, verfällt die Zertifizierung. Ein Wiederaufleben ist dann nicht mehr möglich.