Anforderungen an die fachliche Weiterbildung für Certified Internal Auditors (CIA)

Regelmäßige fachliche Weiterbildung:

Interne Revisoren sind verpflichtet, eigenverantwortlich

  • ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf dem Laufenden zu halten.
  • ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in Bezug auf Verbesserungen und aktuelle Entwicklungen bei Revisionsgrundsätzen, -verfahren und -techniken jeweils auf den neuesten Stand zu halten.    

Anforderungen an die Berichterstattung über die fachliche Weiterbildung für die IIA-Zertifizierten:

Die Zertifizierten sind dafür verantwortlich, dass sie die für die Weiterbildung eingeforderten Stunden absolviert haben. Es liegt in der Verantwortung der Zertifizierten sicherzustellen, dass die verlangten Stunden für die Weiterbildung den vom IIA Professional Certification Board aufgestellten Regelungen entsprechen.

Von den Zertifizierten ist jährlich unaufgefordert die Meldung über das Certification Candidate Management System (CCMS) abzugeben. Dokumentationen über die geleisteten Weiterbildungsmaßnahmen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren, da das IIA stichprobenartig diese Nachweise anfordert. Die Belege, die von den Zertifizierten aufzubewahren sind, müssen folgende Informationen enthalten:

  1. Thema der Veranstaltung und/oder Beschreibung des Inhalts
  2. Anwesenheitsdaten
  3. Ort des Kurses oder der Veranstaltung
  4. Veranstalter
  5. Die für die Teilnahme anzurechnenden Stunden, wie vom Veranstalter des Kurses empfohlen
  6. Ein Brief, eine Urkunde oder andere schriftliche Bescheinigungen über den Abschluss der Kursteilnahme
  7. Nachweise der Veröffentlichungen, Vorträge und Beteiligungen in Ausschüssen oder anderen Gremien, etc.

Die für die fachliche Weiterbildung absolvierten Stunden in dem jeweils abgelaufenen Turnus müssen bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres gemeldet werden.