Status-Kategorien
Kategorie | Beschreibung / Anforderungen |
Als Revisoren tätige CIAs/CIA-Examen bestanden, aber noch keine Berechtigung zum Führen des Titels CIA | Ein CIA, der einer Tätigkeit in der Internen Revision nachgeht, muss jährlich insgesamt 40 Weiterbildungsstunden (CPE) nachweisen, um damit die Anforderungen für die fachliche Weiterbildung zu erfüllen. Auch Kandidaten, die das CIA-Examen bestanden, aber noch nicht alle Voraussetzungen für das Tragen des Titels CIA erfüllt haben, müssen die CPE-Anforderungen einhalten (40 Stunden für das abgelaufene Jahr). Nach einem bestandenen Examen muss erstmals bis zum 31.12. des darauf folgenden Kalenderjahres eine CPE-Meldung abgegeben werden. (Ausnahme: Im Jahr 2021 Zertifizierte müssen erstmals Ende 2023 melden.) |
Sonderfall: CIAs in Elternzeit | Der Anteil der Elternzeit am gesamten Jahr kann von den CPE-Anforderungen abgezogen werden. Beispiel: 3 Monate Elternzeit ergeben 9/12 der CPE-Anforderung, also statt 40 nur noch 30 CPE-Stunden. Auch bei 12-monatiger Abwesenheit ist unbedingt eine CPE-Meldung über das CCMS-System abzugeben, damit keine Versetzung in den Status "inactive" erfolgt. |
Sonderfall: CIAs in Teilzeitbeschäftigung | Für den Umfang der notwendigen CPE pro Jahr ist es unerheblich, wie viele Stunden die wöchentliche Arbeitszeit beträgt. Wer das ganze Jahr über beschäftigt ist, muss die volle CPE-Anzahl nachweisen, um den Titel aufrecht erhalten zu können. |
Nicht als Revisoren tätige CIAs | Ein CIA, der keine Tätigkeit in der Internen Revision ausübt, muss sein Profil im CCMS auf dieses Merkmal abändern. Er ist dann verpflichtet, jährlich 20 Stunden akzeptierte fachliche Weiterbildung nachweislich zu erbringen. Unter den o. g. Voraussetzungen und so lange die CPE-Verpflichtungen erfüllt sind, kann die Berufsbezeichnung CIA benutzt werden. |
Retired CIAs/CIAs im Ruhestand | Ein CIA, der in den Ruhestand getreten und nicht mehr als Revisor tätig ist, muss dies dem Institut melden, damit sein Status auf „Retired“ geändert wird. Dann erlischt die Verpflichtung jährlich CPE-Meldungen abzugeben. Der Titel CIA darf weiterhin geführt werden, es darf aber keine Funktion der Internen Revision ausgeübt werden. |
Inactive (Grace Period) Status/Inaktiver Status | Ein CIA/Zertifikatsträger wird vom CCMS-System automatisch in den Status "Inactive" versetzt, wenn die Verpflichtung zur CPE-Meldung nicht erfüllt wurde. Im Status "Inactive“ darf der Titel (CIA) nicht benutzt werden. Jede davon abweichende fehlleitende Nutzung des Titels wird dem IIA Global Ethics Committee gemeldet, welches über disziplinarische Maßnahmen entscheidet. Im Folgejahr (ab 1.9.2023: sogar noch im auf das Folgejahr nachfolgenden Kalenderjahr) erreichte Weiterbildungsstunden können für die CPE-Meldung des vorangegangenen Jahres (ab 1.9.2023: der beiden vorangegangen Jahre) verwendet werden, um den Status „Certified“ wieder zu erreichen. Diese CPE-Stunden dürfen nicht mehr für den aktuellen Berichtszeitraum verwendet werden. |
Wiederherstellung des Status "Certified“ | Wenn ein CIA länger als 12 Monate im Status „Inaktiv“ war, müssen 40 CPE-Stunden nachgereicht werden, damit der Status „Certified“ wieder aufleben kann, bzw. 20 CPE-Stunden für Zertifizierte mit dem Merkmal „Non-Practicing“. Für die Wiederherstellung des Status „Certified“ wird vom IIA eine Gebühr berechnet. |