Meldung zur fachlichen Weiterbildung

     

     

     

    Auszug aus der Prüfungsordnung, Seite 8:

    „Zur Führung des Titels „Interner RevisorDIIR“ ist es erforderlich, das berufliche Wissen regelmäßig weiterzuentwickeln und stets auf dem neuesten Stand zu halten. Bei Nichteinhaltung dieser Voraussetzung darf der Titel „Interner RevisorDIIR“ nicht mehr geführt werden. Deshalb ist alle zwei Jahre, beginnend mit dem zweiten Jahr nach der bestandenen Prüfung, dem DIIR bis zum 31.5. des FoIgejahres (ohne gesonderte Aufforderung durch das DIIR) der Nachweis über 40 Stunden fachlicher Weiterbildung zu erbringen.“

     

     

    Zur Meldung der fachlichen Weiterbildungsstunden als „Interner RevisorDIIR“ ist daher zu beachten:

     

    Bei Fragen zu den Inhalten und Optionen der fachlichen Weiterbildung als "Interner RevisorDIIR" finden Sie unsere Hinweise unter "Kontinuierliche Weiterbildung".