Die EZB hat am 16. Mai 2017 den Leitfaden zum Umgang mit „Leveraged Transactions“ veröffentlicht. Darin werden die Erwartungen der Aufsicht an Banken zum Umgang mit Finanzierungen dargestellt, bei denen ein definiertes Maß an Fremdkapitalfinanzierung (leverage) überschritten wird, bzw. eine Unternehmensbeteiligung durch einen Finanzinvestor vorliegt. Die Interne Revision ist angehalten das Thema in die künftige Prüfungsprogrammplanung zu übernehmen.
Daneben findet diese aufsichtsrechtlich definierte Risikoposition auch Bedeutung bei der Umsetzung der „EBA-Guidelines on loan origination and monitoring“, welche ein Schwerpunkt der nächsten anstehenden Novellierung der MaRisk sein werden. Dennoch sollten sich deshalb auch jetzt schon Finanzinstitute mit diesem Thema auseinandersetzen, die nicht der EZB-Aufsicht unterliegen.
Neben der Herausforderung der Prüfung des EZB-Leitfadens ist jedoch ebenfalls eine Vorprüfung der Abzugskriterien „KMU – Definition klein- und mittelständische Unternehmen nach den Empfehlungen der Regierungskommission 2003/361/EG“, Art 501 Abs. 2 CRR sowie Spezialfinanzierungen nach Art. 147 Abs. 8 a-c CRR notwendig.