Quality Assessment (QA)

Quality Assessment (QA)

QA – Standard zur Prüfung von Internen Revisionssystemen

Das DIIR und das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) haben gemeinschaftlich einen Standard zur Prüfung von Internen Revisionssystemen erarbeitet. Damit wurden verbindliche und einheitliche Vorgaben für eine Beurteilung der Internen Revision für den Berufsstand der Internen Revision und der Wirtschaftsprüfung bestimmt.  

DIIR Revisionsstandard Nr. 3 – Fundament für QA 

Im 2017 überarbeiteten DIIR Revisionsstandard Nr. 3 sind die Inhalte von Prüfungen Interner Revisionssysteme ausführlich dargelegt. Darüber hinaus werden die berufsständischen Anforderungen für die Durchführung einer Qualitätsbeurteilung gemäß den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) des Institute of Internal Auditors (IIA) definiert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Standard 1312 (externes Quality Assessment). 

Der Standard sieht verpflichtend eine Beurteilung der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems anhand der Regelungen der verbindlichen Elemente der IPPF vor. Dabei wird die Anwendung des im Anhang des DIIR Revisionsstandard Nr. 3 befindlichen Katalogs mit 82 Kriterien als sachgerecht erachtet. 

Wer kann externe Quality Assessments nach DIIR-Revisionsstandard Nr. 3 durchführen?  

Prüfer für Interne RevisionssystemeDIIR sind die Personen, die qualifiziert sind, Prüfungen von Internen Revisionssystemen gemäß DIIR Revisionsstandard Nr. 3 durchzuführen. 

Die Liste der anerkannten Prüfer für Interne RevisionssystemeDIIR, die der Datenfreigabe zugestimmt haben, finden Sie hier

Voraussetzungen Anerkennung 

Für die erstmalige Anerkennung müssen fünf Voraussetzungen erfüllt werden:  

Persönliche Mitgliedschaft im DIIR

Anerkennung der Berufsgrundlagen der Internen Revision im Rahmen der formalen Beantragung und Verpflichtung, diese einzuhalten

Nachweis von mindestens fünf Jahren Praxiserfahrung in der Internen Revision durch Bestätigung des Unternehmens, in dem die antragstellende Person beschäftigt ist/war  

Formale Beantragung und Genehmigung durch das DIIR  

Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Anerkennung  

Die Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Anerkennung in den Folgejahren nach dem Besuch des QA-Seminars sind folgende: 

  • QA-Praxis (Teilnahme an einem internen Self-Assessment oder einem externen Quality-Assessment innerhalb von drei Jahren), 
  • Fortbestand der persönlichen Mitgliedschaft im DIIR, 
  • Teilnahme 
    • an der QA-Tagung (Veranstaltung im Dreijahresrhythmus) oder
    • an vom DIIR als QA-relevante Fortbildung anerkannten Seminaren, die im Seminarangebot der DIIR Akademie als solche gekennzeichnet sind (QA-relevant) (vier Tage in drei Jahren) sowie 
  • Meldung der Erfüllung dieser Bedingungen an das DIIR durch Nutzung des hier abrufbaren Formulars (mindestens alle drei Jahre). 

Bei Nichterfüllung der oben aufgeführten Voraussetzungen erlischt die Anerkennung und es erfolgt die Streichung aus dem beim DIIR geführten Register. Um die Zertifizierung wieder in Kraft zu setzen, sind der Besuch eines eintägigen Auffrischungskurses, spätestens im fünften Kalenderjahr nach der Teilnahme am QA-Seminar, und die Erfüllung der o. g. Bedingungen notwendig. Nach Ablauf der Fünfjahresfrist ist eine gänzlich neue Anerkennung erforderlich. 

Downloads 

Fachwissen  

DIIR-Revisionsstandard Nr. 3 

ZIR Artikel zum DIIR-Revisionsstandard Nr.3 

Formulare Anerkennung/Aufrechterhaltung 

Antrag auf Anerkennung und Nachweis über die berufliche Praxis  

Antrag zur Datenänderung  

Meldebogen zur Aufrechterhaltung der Anerkennung 

Fragen zur Qualifizierung oder Anerkennung? 

QA-Administration Mail: 
qa@diir.de