Das DIIR und das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) haben gemeinschaftlich einen Standard zur Prüfung von Internen Revisionssystemen erarbeitet. Damit wurden verbindliche und einheitliche Vorgaben für eine Beurteilung der Internen Revision für den Berufsstand der Internen Revision und der Wirtschaftsprüfung bestimmt.
Im 2017 überarbeiteten DIIR Revisionsstandard Nr. 3 sind die Inhalte von Prüfungen Interner Revisionssysteme ausführlich dargelegt. Darüber hinaus werden die berufsständischen Anforderungen für die Durchführung einer Qualitätsbeurteilung gemäß den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) des Institute of Internal Auditors (IIA) definiert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Standard 1312 (externes Quality Assessment).
Der Standard sieht verpflichtend eine Beurteilung der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems anhand der Regelungen der verbindlichen Elemente der IPPF vor. Dabei wird die Anwendung des im Anhang des DIIR Revisionsstandard Nr. 3 befindlichen Katalogs mit 82 Kriterien als sachgerecht erachtet.
Prüfer für Interne RevisionssystemeDIIR sind die Personen, die qualifiziert sind, Prüfungen von Internen Revisionssystemen gemäß DIIR Revisionsstandard Nr. 3 durchzuführen.
Die Liste der anerkannten Prüfer für Interne RevisionssystemeDIIR, die der Datenfreigabe zugestimmt haben, finden Sie hier.
Persönliche Mitgliedschaft im DIIR
Anerkennung der Berufsgrundlagen der Internen Revision im Rahmen der formalen Beantragung und Verpflichtung, diese einzuhalten
Nachweis von mindestens fünf Jahren Praxiserfahrung in der Internen Revision durch Bestätigung des Unternehmens, in dem die antragstellende Person beschäftigt ist/war
Formale Beantragung und Genehmigung durch das DIIR
Die Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Anerkennung in den Folgejahren nach dem Besuch des QA-Seminars sind folgende:
Bei Nichterfüllung der oben aufgeführten Voraussetzungen erlischt die Anerkennung und es erfolgt die Streichung aus dem beim DIIR geführten Register. Um die Zertifizierung wieder in Kraft zu setzen, sind der Besuch eines eintägigen Auffrischungskurses, spätestens im fünften Kalenderjahr nach der Teilnahme am QA-Seminar, und die Erfüllung der o. g. Bedingungen notwendig. Nach Ablauf der Fünfjahresfrist ist eine gänzlich neue Anerkennung erforderlich.
ZIR Artikel zum DIIR-Revisionsstandard Nr.3
Antrag auf Anerkennung und Nachweis über die berufliche Praxis
Meldebogen zur Aufrechterhaltung der Anerkennung
QA-Administration Mail:
qa@diir.de