Das DIIR und das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) haben gemeinschaftlich einen Standard zur Prüfung von Internen Revisionssystemen erarbeitet. Damit wurden verbindliche und einheitliche Vorgaben für eine Beurteilung der Internen Revision für den Berufsstand der Internen Revision und der Wirtschaftsprüfung bestimmt.
Der 2017 überarbeitete DIIR Revisionsstandard Nr. 3 enthält die formellen Anforderungen an die Durchführung von externen Qualitätsbeurteilungen. Der Standard wird derzeit zusammen mit dem IDW PS 983 überarbeitet und 2025 in einer Entwurfs- und dann auch in einer finalen Version zur Verfügung gestellt. Bis dahin gilt der Standard in der 2017 veröffentlichten Form.
Als Ergänzung zum Standard haben wir 2024 einen Leitfaden zur Qualitätsbeurteilung der Internen Revision veröffentlicht, der die Anforderungen der Global Internal Audit Standards berücksichtigt. Bis zur Veröffentlichung des neuen Standards bleibt der Leitfaden aus formalen Gründen ein „anwendbarer Entwurf“. Dieser kann seit 2025 für interne und externe Qualitätsbeurteilungen angewendet werden.
Die Liste der neuen Kriterien auf Basis der Global Internal Audit Standards liegt auch im Excel-Format vor.
Entwurf Leitfaden zur Qualitätsbeurteilung der Internen Revision Kriterienliste im Excel-FormatPrüfer für Interne RevisionssystemeDIIR sind die Personen, die qualifiziert sind, Prüfungen von Internen Revisionssystemen gemäß DIIR Revisionsstandard Nr. 3 durchzuführen.
Die Liste der anerkannten Prüfer für Interne RevisionssystemeDIIR, die der Datenfreigabe zugestimmt haben, finden Sie hier.
Persönliche Mitgliedschaft im DIIR
Anerkennung der Berufsgrundlagen der Internen Revision im Rahmen der formalen Beantragung und Verpflichtung, diese einzuhalten
Nachweis von mindestens fünf Jahren Praxiserfahrung in der Internen Revision durch Bestätigung des Unternehmens, in dem die antragstellende Person beschäftigt ist/war
Formale Beantragung und Genehmigung durch das DIIR
Die Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Anerkennung in den Folgejahren nach dem Besuch des QA-Seminars sind folgende:
Bei Nichterfüllung der oben aufgeführten Voraussetzungen erlischt die Anerkennung und es erfolgt die Streichung aus dem beim DIIR geführten Register. Um die Anerkennung wieder in Kraft zu setzen, ist der erneute Besuch des 3-tägigen Quality-Assessment-Seminars notwendig.
Antrag auf Anerkennung und Nachweis über die berufliche Praxis
Meldebogen zur Aufrechterhaltung der Anerkennung
QA-Administration Mail:
qa@diir.de