Als Pflichtelement eines internen Kontrollsystems (IKS) von Versicherungsunternehmen soll die Compliance-Funktion insbesondere dazu beitragen, die Einhaltung der für das Versicherungsunternehmen geltenden Anforderungen zu überwachen. Da die Interne Revision aufsichtsrechtlich verpflichtet ist, insbesondere das interne Kontrollsystem auf deren Angemessenheit und Wirksamkeit hin zu überprüfen und die Compliance-Funktion zwingender Bestandteil eines internen Kontrollsystems von Versicherungsunternehmen darstellt, wird die Interne Revision diese Funktion im Rahmen ihrer risikoorientierten Prüfungsplanung prüfen und beurteilen müssen.