Die aufsichtsrechtlich definierte Risikoposition „gehebelte Transaktionen“ finden im Rahmen der aktuellen Novellierung der MaRisk durch direkten Verweis auf die „EBA-Guidelines on loan origination and monitoring“ Einzug in die Kreditprozesse auch für nicht unter der EZB-Aufsicht stehenden Finanzinstitute.
Die EZB hat dazu am 16. Mai 2017 den Leitfaden zum Umgang mit „Leveraged Transactions“ veröffentlicht. Darin werden die Erwartungen der Aufsicht zum Umgang mit Finanzierungen dargestellt, bei denen ein unter anderem ein definiertes Maß an Fremdkapitalfinanzierung (leverage) überschritten wird.
Neben der Herausforderung der Prüfung des EZB-Leitfadens ist jedoch ebenfalls eine Vorprüfung der Abzugskriterien klein- und mittelständische Unternehmen sowie Spezialfinanzierungen nach CRR notwendig.