Der Arbeitskreis „Interne Revision in der Versicherungswirtschaft“ des DIIR hat den Prüfungsleitfaden Geldwäsche überarbeitet und zum Download zur Verfügung gestellt. Ziel dieses Leitfadens ist es, eine strukturierte Hilfestellung für die Prüfungsdurchführung zu bieten. Es ist regelmäßig ausreichend, wenn jedes Jahr risikoangemessen Teilbereiche geprüft werden, sofern innerhalb eines Drei-Jahres-Rhythmus sämtliche Bereiche einer Prüfung unterzogen werden. In dem Bericht ist zu beurteilen, ob die zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von den Verpflichteten getroffenen Sicherungsmaßnahmen angemessen, funktionsfähig, aktuell und wirksam sind und die oder der Geldwäschebeauftragte den zugewiesenen Aufgaben nachgekommen ist.