Kontinuierliche berufliche Weiterbildung (CPE)

Von allen Zertifizierten ist jährlich unaufgefordert online die Meldung über das Certification Candidate Management System (CCMS) einzureichen, dass ausreichend kontinuierliche Weiterbildung betrieben wurde. Es ist nicht erforderlich, einzelne Weiterbildungen oder die Anzahl der absolvierten Stunden einzutragen. Dies ist nur erforderlich, wenn durch das IIA mittels des CCMS ein CPE Audit durchgeführt wird.

Das IIA hat allen Zertifizierten einen Zugang zum CCMS eingeräumt.

Die CPE-Meldung (CPE Reporting) an das IIA ist kostenpflichtig. Die Gebühr wird den Zertifizierten vom IIA direkt im Zuge der CPE-Meldung in Rechnung gestellt. Für die CPE-Meldung wird pro Zertifikat ein Betrag von 120 USD berechnet. Für Persönliche Mitglieder sowie Mitarbeiter von Firmenmitgliedern des DIIR wird die Meldegebühr vom DIIR übernommen. Die CPE-Meldung ist für Mitglieder des DIIR daher kostenfrei. Fragen zur Mitgliedschaft und dem Mitgliedsstatus können Sie an mitglied@diir.de stellen.

Die Anforderungen an die kontinuierliche berufliche Weiterbildung hat das IIA in der CPE Policy veröffentlicht. Hier sind einige der grundlegenden Regelungen:

Berichtszeitraum

Alle Zertifizierten müssen jährlich berichten.
MeldestichtagMeldestichtag ist der 31. Dezember.
CPE Stunden für CIA
  • 40 Stunden p.a. - sofern als Revisor tätig
  • 20 Stunden p.a. - sofern nicht als Revisor tätig
  • 0 Stunden p.a. - falls im Ruhestand
CPE Stunden für
CCSA, CFSA, CGAP, CRMA
  • 20 Stunden p.a. - sofern als Revisor tätig
  • 10 Stunden p.a. - sofern nicht als Revisor tätig
  • 0 Stunden p.a. - falls im Ruhestand
Erforderliche Bestätigungen mit Abgabe der CPE - Meldung
  • Ausübung des Berufes in Übereinstimmung mit dem IPPF
  • Einhaltung des IIA-Ethikkodex
  • Verpflichtung, das IIA nicht in Misskredit zu bringen
  • Bestätigung, seit der letzten Berichtsperiode nicht wegen einer Straftat verurteilt worden zu sein
Unterlassene CPE - Meldung
Führt automatisch zu einer Änderung des individuellen Zertifizierungsstatus auf ´INAKTIV´. Der Titel darf nicht geführt werden, bis der Zertifizierungsstatus wieder aktiviert worden ist.
Wiederherstellung des aktiven Zertifizierungsstatus

Besteht der INAKTIV-Status länger als 12 Monate, muss der Zertifizierte/Kandidat zur Wiederherstellung des Aktiv-Status 40 CPE (bzw. 20 CPE für Spezialzertifikate) für die letzten 365 Tage nachweisen und eine einmalige Wiedereinsetzungsgebühr  zahlen.
Änderung ab 1.9.2023: Besteht der INAKTIV-Status länger als 24 Monate, verfällt die Zertifizierung und eine erneute Anmeldung und erneute Prüfungen sind erforderlich. Die Zertifizierung kann nicht mehr wiederaufleben.

Vortrag überschüssiger CPEÄnderung ab 1.9.2023: Überschüssige CPE können auf das Folgejahr übertragen werden, bei CIAs max. 20 CPE, bei anderen Zertifizierungen max. 10 CPE.