Kontinuierliche berufliche Weiterbildung (CPE)

Von allen Zertifizierten ist jährlich unaufgefordert online die Meldung über das Certification Candidate Management System (CCMS) einzureichen, dass ausreichend kontinuierliche Weiterbildung betrieben wurde. Es ist nicht erforderlich, einzelne Weiterbildungen oder die Anzahl der absolvierten Stunden einzutragen. Dies ist nur erforderlich, wenn durch das IIA mittels des CCMS ein CPE Audit durchgeführt wird.

Das IIA hat allen Zertifizierten einen Zugang zum CCMS eingeräumt.

Die CPE-Meldung (CPE Reporting) an das IIA ist kostenpflichtig. Das IIA belastet dem DIIR diese Gebühr. Die Gebühr wird den Zertifizierten vom DIIR im Folgejahr der Meldung in Rechnung weiterbelastet. Für die CPE-Meldung wird pro Zertifikat ein Betrag von 120,- € zzgl. MwSt. berechnet. Für Persönliche Mitglieder sowie Mitarbeiter von Firmenmitgliedern des DIIR wird die Meldegebühr vom Institut übernommen. Die CPE-Meldung ist für Mitglieder des DIIR daher kostenfrei. Fragen zur Mitgliedschaft und dem Mitgliedsstatus können Sie an mitglied@diir.de stellen.

Die Anforderungen an die kontinuierliche berufliche Weiterbildung hat das IIA in der CPE Policy veröffentlicht. Hier sind einige der grundlegenden Regelungen:

Berichtszeitraum

Alle Zertifizierten müssen jährlich berichten.
MeldestichtagMeldestichtag ist der 31. Dezember.
CPE Stunden für CIA
  • 40 Stunden p.a. - sofern als Revisor tätig
  • 20 Stunden p.a. - sofern nicht als Revisor tätig
  • 0 Stunden p.a. - falls im Ruhestand
CPE Stunden für
CCSA, CFSA, CGAP, CRMA
  • 20 Stunden p.a. - sofern als Revisor tätig
  • 10 Stunden p.a. - sofern nicht als Revisor tätig
  • 0 Stunden p.a. - falls im Ruhestand
CPE Anforderungen für Spezialexamen
25% der CPE Stunden müssen im Spezialbereich erlangt worden sein. Ausnahme CFSA: Ab 2016 müssen 100% der CPE-Stunden im Spezialbereich (Finanzdienstleistungen) erlangt worden sein.
Erforderliche Bestätigungen mit Abgabe der CPE - Meldung
  • Ausübung des Berufes in Übereinstimmung mit dem IPPF
  • Einhaltung des IIA-Ethikkodex
  • Verpflichtung, das IIA nicht in Misskredit zu bringen
  • Bestätigung, seit der letzten Berichtsperiode nicht wegen einer Straftat verurteilt worden zu sein
Unterlassene CPE - Meldung
Führt automatisch zu einer Änderung des individuellen Zertifizierungsstatus auf ´INAKTIV´. Der Titel darf nicht geführt werden, bis der Zertifizierungsstatus wieder aktiviert worden ist.
Wiederherstellung des aktiven Zertifizierungsstatus
Besteht der INAKTIV-Status länger als 12 Monate, muss der Zertifizierte/Kandidat zur Wiederherstellung des Aktiv-Status 40 CPE (bzw. 20 CPE für Spezialzertifikate) nachweisen und eine einmalige Wiedereinsetzungsgebühr  zahlen.