Antwort zur Frage 2:

Wenn der Leiter der Internen Revision feststellt, dass im Unternehmen revisionsfreie Stellen vorhanden sind, hat er laut den Standards folgende Maßnahme zu ergreifen:

  1. Meldung an den Abschlussprüfer
  2. Meldung an die Controlling-Abteilung
  3. Information der Öffentlichkeit 
  4. Meldung an die Geschäftsleitung und/oder das Überwachungsorgan


Korrekte Antwort:
d. Meldung an die Geschäftsleitung und/oder das Überwachungsorgan


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