Antwort zur Frage 10:

Ein Lagebericht nach HGB ist

  1. für alle Kaufleute verpflichtend.
  2. für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend.
  3. nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend.
  4. nur für große Kapitalgesellschaften verpflichtend.


Korrekte Antwort:
c. Nach § 264 Abs. 1 S. 1 und S. 4 HGB ist ein Lagebericht nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend.


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