Antwort zur Frage 10:
Ein Lagebericht nach HGB ist
- für alle Kaufleute verpflichtend.
- für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend.
- nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend.
- nur für große Kapitalgesellschaften verpflichtend.
Korrekte Antwort:
c. Nach § 264 Abs. 1 S. 1 und S. 4 HGB ist ein Lagebericht nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend.
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