Die Pflicht zur Anzeige von wesentlichen Auslagerungen und zur Führung eines internen Auslagerungsregisters im Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sehen auch Informationsabfragen speziell zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter vor. Die BaFin hat per Februar 2024 die „Aufsichtsmitteilungen zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter“ wesentlich ergänzt und aktualisiert. Im Seminar werden auch aktuelle Hinweise auf Prüfungen im Themenbereich Auslagerungen sowie IKT-Drittparteien inkl. kritischer / wichtiger Funktionen besprochen. Das Seminar gibt einen ganzheitlichen Überblick über die aktuellen Erfordernisse der BaFin zu Cloud-Auslagerungen und stellt die Entwicklungen dar.