Prüfer für Interne RevisionssystemeDIIR
Aktuelle Liste der anerkannten Prüferinnen und Prüfer.
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Prüfung von Internen Revisionssystemen (Quality Assessments)
Das DIIR - Deutsches Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) und das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) haben gemeinschaftlich einen Standard zur Prüfung von Internen Revisionssystemen erarbeitet. Damit wurden einheitliche Vorgaben für eine Beurteilung der Internen Revision für den Berufsstand der Internen Revision und der Wirtschaftsprüfer verbindlich festlegt.
Das DIIR verdeutlicht in dem 2017 überarbeiteten DIIR Revisionsstandard Nr. 3 den Inhalt der Prüfung eines Internen Revisionssystems und definiert die berufsständischen Anforderungen für die Durchführung einer Qualitätsbeurteilung gemäß den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision des Institute of Internal Auditors (IIA), hier insbesondere Standard 1312 (externes Quality Assessment).
Der Standard sieht verpflichtend eine Beurteilung der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems anhand der Regelungen der verbindlichen Elemente der Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) vor. Dabei wird eine Beurteilung unter Anwendung des im Anhang des DIIR Revisionsstandard Nr. 3 befindlichen Katalogs mit 82 Kriterien als sachgerecht erachtet.
Prüfer für Interne RevisionssystemeDIIR
Prüfer für Interne RevisionssystemeDIIR sind die Personen, die qualifiziert sind, Prüfungen von Internen Revisionssystemen gemäß DIIR Revisionsstandard Nr. 3 durchzuführen.
Es gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Für die erstmalige Anerkennung als Prüfer für Interne RevisionssystemeDIIR:
- Persönliche Mitgliedschaft im DIIR
- Anerkennung und Verpflichtung zur Einhaltung der Berufsgrundlagen der Internen Revision im Rahmen der formalen Beantragung
- Teilnahme an einer vom DIIR anerkannten spezifischen Trainingsveranstaltung (QA-Seminar)
- Nachweis von mindestens fünf Jahren Praxiserfahrung in der Internen Revision durch Bestätigung des Unternehmens, in dem der Antragsteller beschäftigt ist/war
- Formale Beantragung und Genehmigung durch das DIIR (Formulare)
- Für die Aufrechterhaltung der Anerkennung in den Folgejahren nach dem Besuch des QA-Seminars:
- QA-Praxis (Teilnahme an einem internen Self-Assessment oder an einem externen Quality Assessment innerhalb von drei Jahren)
- Persönliche Mitgliedschaft im DIIR
- Teilnahme
- an der QA-Tagung (Veranstaltung im Dreijahres-Rhythmus) oder
- an vom DIIR als QA-relevante Fortbildung anerkannten Seminaren (vier Tage in drei Jahren), die im Seminarangebot der DIIR Akademie als solche gekennzeichnet sind
- Mindestens alle drei Jahre Meldung der Erfüllung dieser Bedingungen an das DIIR durch Nutzung des unter Downloads/Formulare abrufbaren Formulars.
Bei Nichterfüllung der oben aufgeführten Voraussetzungen erlischt die Anerkennung und es erfolgt die Streichung aus dem beim DIIR geführten Register. Zum Wiederaufleben der Anerkennung ist der Besuch eines eintägigen Auffrischungskurses, spätestens im fünften Kalenderjahr nach der Teilnahme am QA-Seminar, und die Erfüllung der o. g. Voraussetzungen notwendig. Nach Ablauf der Fünfjahresfrist ist eine vollständig neue Anerkennung erforderlich.
Die Liste der anerkannten Prüfer für Interne RevisionssystemeDIIR, die der Datenfreigabe zugestimmt haben, finden Sie links.