Arbeitskreisregeln des Arbeitskreises „Revision des Kreditgeschäftes“

Ablauf eines AK-Treffens

Der aktive und kommunikative Erfahrungsaustausch zwischen allen AK-Mitgliedern steht im Vordergrund der AK-Arbeit.
Bei den zu behandelnden Themen sollen vorwiegend Kreditprozess-relevante Fragestellungen ausgewählt werden.
Aber auch übergreifende Revisionsfragestellungen (z.B. Planungsprozess, Reporting, Standards, Aufsichtsrecht für Interne Revision) sowie Themen, die nicht im originären Fokus einer Kreditrevision stehen (z.B. Geldwäsche, Compliance, Handelsgeschäft), werden im AK behandelt.

Bei Fachvorträgen von AK-Mitgliedern wird im Anschluss an den Vortrag festgelegt, ob in einer der kommenden Sitzungen ein Erfahrungsaustausch zu diesem Thema durchgeführt werden soll.

Bei einem bereits auf der Tagesordnung stehenden Erfahrungsaustausch (mit oder ohne Fachvortrag eines AK-Mitgliedes) wird erwartet, dass sich jedes AK-Mitglied konkret auf dieses Thema vorbereitet. Bei Themen, die nicht im originären Fokus des operativen Aufgabengebietes des AK-Mitgliedes stehen, sollte eine aktive Beteiligung auf Basis des allgemeinen Revisions-Know-hows erfolgen.
Es wird weiterhin erwartet, dass sich jedes AK-Mitglied im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs aktiv einbringt und die Sichtweise seines Institutes/seiner Revision im AK vorstellt.

Zu ausgewählten Themen können Gastreferenten (z. B. Bankenaufsicht, Wirtschaftsprüfer, Methodiker, Interne Revision etc.) eingeladen werden.

Zusätzlich besteht für den AK die Möglichkeit

  • zum Publizieren von Fachartikeln (z. B. in der ZIR) oder von Büchern (z. B. DIIR-Schriftenreihe),
  • für Vorträge und Moderationen im Rahmen von Fachsitzungen/Workshops/Erfahrungsaustausch bei DIIR-Foren und -Kongressen,

Diese beiden Aufgaben stehen aber nicht im Vordergrund der AK-Arbeit.

Wichtig ist uns bei allen Vorträgen, Diskussionen, Aufgabenstellungen etc., dass ein Bezug zu Prüfungsansätzen, Prüfungsplanung, Prüfungsmethoden, Prüfungsstandards und ggf. Prüfungsergebnissen hergestellt werden kann.

Weitere grundsätzliche Festlegungen

Anzahl Mitglieder:

  • max. 16 AK-Mitglieder, temporäre Erhöhungen auf max. 18 Teilnehmer sind möglich
  • ausgewogene Mischung/Präsenz der Bankenlandschaft
  • AK-Mitglieder, die planmäßig aus dem AK ausscheiden, können einen Nachfolger aus Ihrer Bank/Sparkasse vorschlagen; über die Aufnahme entscheidet jedoch der AK
  • aus einem Bankenkonzern sollte grds. nur 1 Revisor/in vertreten sein; über Ausnahmen entscheidet der AK

Tagungsrhythmus:

  • grundsätzlich 2x pro Jahr
  • bei aktuellem Bedarf 3x pro Jahr

Tagungsorte:

  • 1x pro Jahr im Frankfurter (Groß-)Raum
  • ansonsten regional/bundesweit verteilt
  • gute (verkehrsgünstige) Erreichbarkeit für alle AK-Mitglieder (Flug, Bahn, Auto)
  • Tagung in einem Hotel oder in einer Bank/Sparkasse oder sonstigen Einrichtungen (z. B. DIIR, Akademien)
  • Kostenaspekte (Hotel, Tagung etc.) sollen bei der Wahl der Tagungsorte berücksichtigt werden.