Antwort zur Frage 7:
Unter dem Entdeckungsrisiko versteht die Interne Revision, dass … ?
- der Abschlussprüfer wesentliche Mängel nicht aufdeckt.
- die Interne Revision durch ihre Prüfungshandlungen wesentliche Mängel nicht aufdeckt.
- das Interne Kontrollsystem wesentliche Mängel nicht aufdeckt.
- das Risikomanagement wesentliche Mängel nicht aufdeckt.
Korrekte Antwort:
b. die Interne Revision durch ihre Prüfungshandlungen wesentliche Mängel nicht aufdeckt.
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