Antwort zur Frage 7:

Unter dem Entdeckungsrisiko versteht die Interne Revision, dass … ?

  1. der Abschlussprüfer wesentliche Mängel nicht aufdeckt.
  2. die Interne Revision durch ihre Prüfungshandlungen wesentliche Mängel nicht aufdeckt.
  3. das Interne Kontrollsystem wesentliche Mängel nicht aufdeckt.
  4. das Risikomanagement wesentliche Mängel nicht aufdeckt.


Korrekte Antwort:
b. die Interne Revision durch ihre Prüfungshandlungen wesentliche Mängel nicht aufdeckt.


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