Ein Revisor gibt in seinem Prüfungsbericht an, dass er mit Hilfe von statistischen Stichproben zu dem Urteil gelangt ist, dass der Umfang fehlender Zweitunterschriften bei Zahlungsanweisungen keinen wesentlichen Anteil erreicht. Welche Verfahren hätte er nutzen können?
Korrekte Antwort:
c. Verfahren I) und III)